Forensisch-toxikologische Blutuntersuchungen und Beweismittelsicherungen
Was wird ausgeschrieben
Das Polizeipräsidium München vergibt Dienstleistungen für Blutentnahmen, Beweismittelsicherungen sowie chemisch-toxikologische Blut- und Urinuntersuchungen. Die Untersuchungen erfolgen auf Basis der GTFCh-Richtlinie zur Qualitätssicherung und dienen dem Nachweis von Betäubungsmitteln, Medikamenten, berauschenden Mitteln und Alkohol im Zusammenhang mit § 24a StVG sowie §§ 315c, 316 StGB. Das Verfahren ist als offenes Verfahren ausgestaltet.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Blutentnahme/Beweismittelsicherungen und Chemisch-Toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München
Das Polizeipräsidium München benötigt einen externen Dienstleister für Blutentnahmen und Beweismittelsicherungen bei Verkehrs- und Strafdelikten sowie für chemisch-toxikologische Laboruntersuchungen von Blut- und Urinproben. Der Auftragnehmer muss nach den Qualitätsrichtlinien der GTFCh (Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie) arbeiten und Drogentests sowie Alkoholanalysen durchführen, die als Beweismittel in Strafverfahren dienen — etwa bei Trunkenheit im Verkehr oder gefährlichem Fahrverhalten. Die Angebotsbewertung erfolgt zu 50 % über einen Fragenkatalog zur Qualifikation und zu 50 % über den Angebotspreis. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Polizeipräsidium München)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- GTFCh-Zertifizierung oder Qualifikation nach GTFCh-Richtlinie zur Qualitätssicherung forensisch-toxikologischer Untersuchungen
- Nachweis der Befähigung zur Durchführung chemisch-toxikologischer Analysen von Blut- und Urinproben
- Erfahrung mit forensischen Begutachtungen als Beweismittel in Strafverfahren
- Fähigkeit zum Nachweis von Betäubungsmitteln, Medikamenten und Alkohol gemäß StVG und StGB
- Akkreditiertes Labor oder vergleichbare Qualitätssicherungsnachweise
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieses Vertrags ist die Blutentnahme/ Beweismittelsicherung und die chemisch-toxikologische Untersuchung von Blut- und/oder Urinproben (qualitativ und quantitativ) auf Basis der „Richtlinie der GTFCh zur Qualitätssicherung bei forensisch-toxikologischen Untersuchungen“ und den dazugehörigen Anlagen, auf das Vorliegen von Betäubungsmitteln, Medikamenten und/oder anderen berauschenden Mitteln und ggf. Alkohol (insbesondere hinsichtlich § 24a StVG sowie §§ 315c, 316 StGB) sowie die Beurteilung der Ergebnisse in Form forensisch verwertbarer Gutachten (insbesondere zur Frage der Fahrtüchtigkeit und Schuldfähigkeit). Neben dem Auftraggeber sind auch die Staatsanwaltschaft und Gerichte berechtigt, Aufträge zu den gleichen Konditionen und Preisen des Vertrages, der aufgrund dieses Ausschreibungsverfahrens geschlossen wird, zu vergeben. Die in der Preiszusammenstellung (Datei 06) angegebenen Mengenangaben ändern sich dadurch nicht. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst im Bereich des Polizeipräsidiums München folgende Leistungen: (1) Dem Auftragnehmer wird nach der Durchführung einer Blutentnahme die erforderliche Anzahl an Blutproben (d. h. Blutentnahmeröhrchen) übergeben: • 1 Blutentnahmeröhrchen bei Alkoholfeststellung in einfach gelagerten Fällen • 2 Blutentnahmeröhrchen bei schwerwiegenden Straftaten, schweren Verkehrsunfällen oder toxikologischen Untersuchungszwecken • 3 Blutentnahmeröhrchen i. Z. m. der Feststellung von Kokainkonsum. Gegebenenfalls wird dem AN in Einzelfällen (soweit freiwillig abgegeben) eine Urinprobe mit einem Untersuchungsauftrag übergeben.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Fragenkatalog
- price50%
Angebotspreis
Zeitplan
- 29. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung