Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·464576-2026

Lieferung und Montage eines Personen- und Lastenaufzugs

BauleistungenAnlagentechnikForschung und EntwicklungÖffentliche VerwaltungAufzugstechnikFoerdertechnikGebaeudeausstattungMontagearbeitenFraunhofer Gesellschaft
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Fraunhofer-Gesellschaft schreibt die Lieferung und Montage eines Personen- und Lastenaufzugs mit einer Tragfähigkeit von 2.000 kg aus. Der Auftrag umfasst zudem ein System zur Schachtentrauchung und Entlüftung. Die Ausführung der Arbeiten ist für den Zeitraum von Februar bis Mai 2027 geplant.

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Fördertechnik - Aufzug 70-00231-2530-408

VergabeHero-Einschätzung

Die Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen Auftragnehmer für die Installation eines neuen Personen- und Lastenaufzugs in einem ihrer Gebäude. Das System muss eine Tragkraft von 2.000 Kilogramm aufweisen, was etwa 26 Personen entspricht, und wird ohne eigenen Maschinenraum ausgeführt. Zusätzlich ist die Installation einer Anlage zur Entrauchung und Entlüftung des Aufzugsschachts erforderlich. Die Arbeiten sind zeitlich eng gefasst und sollen zwischen Februar und Mai 2027 auf der Baustelle umgesetzt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Fördertechnik - Aufzug 70-00231-2530-408

* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle: Leistungsbeginn 08.02.2027; Leistungsende 07.05.2027 * Beschreibung der Beschaffung: 1 Stck. Personen-/Lastenaufzug ohne Maschinenraum, Tragfähigkeit 2.000 kg/26 Personen Aufzugsschachtentrauchungs- und Entlüftungssystem

CPV 45313100, 42416100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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