Herstellung und Lieferung von Remote Tower Operation (RTO) Anlagen

Was wird ausgeschrieben
Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr schreibt die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von stationären und mobilen Remote Tower Operation (RTO) Anlagen aus. Ziel ist die Fernbereitstellung von Flugplatzkontrolldiensten an militärischen Standorten sowie die Schaffung von Redundanz. Der Rahmenvertrag ist auf eine Laufzeit von ca. 7 Jahren ausgelegt.
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Herstellung und Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Remote Tower Operation (RTO) Anlagen. RTO dient, neben der Redundanz bei Ausfall der örtlichen primären Flugplatzkontrollstelle, insbesondere der Fernbereitstellung von Flugplatzkontrolldiensten an militärischen Flugplätzen von einem oder mehreren Plätzen aus (sprich ortsunabhängig). Es wird dabei eine abgesetzte Bereitstellung aus einem entfernten, gegebenenfalls geschützten Bereich berücksichtigt.
Die Bundeswehr sucht einen Auftragnehmer für die Entwicklung und Bereitstellung von Systemen zur Fernsteuerung von Flugplatzkontrollstellen, sogenannten Remote Tower Operation (RTO) Anlagen. Diese Technik ermöglicht es, den Flugverkehr an militärischen Flugplätzen ortsunabhängig aus einem entfernten, geschützten Bereich zu überwachen und zu steuern. Der Auftrag umfasst sowohl zwei stationäre Anlagen als auch eine mobile, verlegefähige Einheit sowie die zugehörige Software und Dienstleistungen. Das Projekt ist als Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von etwa sieben Jahren angelegt und dient der Modernisierung sowie der Ausfallsicherheit der militärischen Infrastruktur.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034)
- Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlussgründe ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 123 ff. GWB. Der Bewerber muss mit seinem Teilnahmeantrag die unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (BAAINBw-B-V 034) abgeben. Die Erklärung hat alle Ausschlussgründe des § 123 und § 124 GWB zu umfassen. Es ist auch die beigefügte Erklärung im Hinblick auf Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/ 2014 zu Russland-Sanktionen im Bereich der öffentlichen Beschaffung abzugeben. Die Vorlage dieser obligatorischen Erklärungen mittels BAAINBw-B-V 034 und der Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 dient der Bewertung des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Einsichtnahme in das Wettbewerbsregister zu überprüfen. Bewerber, die die geforderten Erklärungen, Unterlagen und Nachweise (auch ggf. nach Nachforderung) nicht fristgerecht vorgelegt haben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Der Bewerber hat auf eine Nachforderung keinen Anspruch.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Liefer- und Leistungsumfang des beabsichtigten Rahmenvertrags gliedert sich in die nachstehend aufgeführten Anteile Festbeauftragung und Abrufleistungen: 1. Festbeauftragung: - 2 Stück "Stationäre RTO-Anlagen (RTO-stat)" - 1 Stück "Verlegefähige RTO-Anlage (verlegefähige RTO-mob)" - Materialgrundlagen; - Fertigungs- und Konstruktionsstandunterlagen; - Prüf- und Abnahmedokumentationen; - Sonstige Unterlagen; - Software; - Dienstleistungen; - Dokumente zu den Projektelementen Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltschutz. 2. Abrufleistungen - Bis zu 21 weitere RTO-Anlagen frei wählbar, ob RTO-stat oder RTO-mob oder Mischbetrieb RTS-mob/RTM-stat; - Materialgrundlagen; - Fertigungs- und Konstruktionsstandunterlagen; - Prüf- und Abnahmedokumentationen; - Sonstige Unterlagen; - Software; - Dienstleistungen; - Dokumente zu den Projektelementen Arbeitssicherheit, Ergonomie und Umweltschutz.
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung