Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Kubus GmbH

Auftragswert

€90k

Zuschlag am

8. Mai 2026

TED·430676-2026

Fliesenarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden

Stadt Achim c/o Landkreis Verden - Zentrale VergabestelleVerden, GermanyVeröffentlicht 24. Juni 2026
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Achim schreibt Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los für ein öffentliches Bauvorhaben. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Ausgeschrieben werden die Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden zur Ganztagsschule mit Mensa in Achim. Auftraggeber ist die Stadt Achim. Berechtigter und Verpflichteter aus dem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Stadt Achim

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Achim plant den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Bierden zu einer Ganztagsschule inklusive Mensa. Im Rahmen dieses Projekts werden nun die notwendigen Fliesenarbeiten ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Verlegung von Fliesen in den neu geschaffenen oder umgebauten Bereichen der Schule. Da es sich um ein öffentliches Bauvorhaben handelt, erfolgt die Vergabe nach den geltenden Regeln für öffentliche Aufträge, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenFliesenarbeitenBauleistungenOeffentliche SchuleHandwerkSchulbau
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Fliesenarbeiten - Umbau und Erweiterung GS Bierden

Fliesenarbeiten für die Erweiterung der Grundschule Bierden.

CPV 45431000, 45431100, 45431200
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Mai 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Kubus GmbH · €90k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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