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Fliesenarbeiten fuer Gebaeude des Ganzjahrescampingplatzes Kromlau

Sachsen
Gablenz, Germany·Veröffentlicht 16. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungFliesenarbeitenHandwerkBauleistungenOeffentliche VerwaltungTourismusinfrastruktur
Auftragswert
€140k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
1 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verwaltung Gablenz schreibt Fliesenarbeiten für fünf Gebäude eines Ganzjahrescampingplatzes in Kromlau aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von insgesamt rund 295 m² Bodenfliesen und 369 m² Wandfliesen inklusive Abdichtungs- und Verfugungsarbeiten. Die Arbeiten erstrecken sich über Sanitär-, Wohn- und Gastronomiebereiche.

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Fliesenarbeiten Gebäude Ganzjahrescampingplatz

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Gablenz sucht einen Handwerksbetrieb für Fliesenarbeiten an fünf verschiedenen Gebäuden des Ganzjahrescampingplatzes in Kromlau. Dazu gehören unter anderem das Sanitärgebäude, Ferienwohnungen, ein Gastronomiebereich sowie das Rezeptionsgebäude. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Verlegung von insgesamt etwa 665 Quadratmetern Fliesen an Boden und Wänden sowie die dazugehörigen Abdichtungs- und Fugenarbeiten. Es handelt sich um ein einzelnes Gewerk, das für spezialisierte Fliesenlegerbetriebe geeignet ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Fliesenarbeiten Ganzjahrescampingplatz Kromlau
€140k

In den 5 Gebäuden des Ganzjahrescampingplatzes (Sanitärgebäude, Gebäude kleine Ferienwohnungen, Gebäude große Ferienwohnungen, Gastronomiegebäude und Rezeptionsgebäude) sind gesamt 295,48 m² Bodenfliesen und gesamt 369,39 m² Wandfliesen , jeweils einschließlich aller Dichtungsarbeiten und Eckausbildungen sowie Anschlussausbildungen als auch aller Verfugungen auszuführen

CPV 45431000Frist 4. Aug. 2026
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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