TED·531662-2026·Schließt in 46 Tagen

Fliesenarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Mauchenheim

Rheinland-Pfalz
Alzey, Germany·Veröffentlicht 31. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenFliesenarbeitenSchulbauOeffentliche AusschreibungHandwerkSanierung
Auftragswert
~€95k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
15. Sept. 2026
46 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land schreibt Fliesenarbeiten für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Mauchenheim aus. Der Leistungsumfang umfasst ca. 490 qm Bodenfliesen und ca. 430 qm Wandfliesen. Die Frist für die Angebotsabgabe endet am 15. September 2026.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land ist Trägerin der Grundschule in Mauchenheim. Die Grundschule soll saniert werden. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme wird die Grundschule um ein zusätzliches Gebäude erweitert. Hier werden jetzt die Fliesenarbeiten ausgeschrieben. In den Positionen, bei denen eine material- bzw. produktneutrale Beschreibung aufgrund technischer, statischer, bauphysikalischer oder sonstiger Aspekte nicht praktikabel erscheint, wurden die Materialien oder Produkte benannt. In diesen Positionen können aber auch gleichwertige Materialien/ Produkte angeboten werden. Diese sind durch den Bieter mittels Aufstellung nach dem Leistungsverzeichnis zu benennen. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten: - ca. 490 qm Bodenfliesen - ca. 430 qm Wandfliesen

VergabeHero-Einschätzung

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land plant die Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Mauchenheim und sucht hierfür einen Fachbetrieb für Fliesenarbeiten. Der Auftrag umfasst das Verlegen von insgesamt rund 920 Quadratmetern Fliesen an Boden und Wänden. Interessierte Unternehmen müssen beachten, dass das Leistungsverzeichnis und das Angebotsschreiben zwingend vollständig bei der Abgabe vorliegen müssen, da eine spätere Nachforderung dieser Dokumente ausgeschlossen ist. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
  • Vollständige Einreichung von Leistungsverzeichnis und Angebotsschreiben bei Angebotsabgabe

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

sowie alle zwingenden und fakulativen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Leistungsverzeichnis und das Angebotsschreiben werden nicht nachgefordert und müssen zwingend bei Angebotsabgabe vorliegen. Eine Nachforderung ist hier ausgeschlossen und das Nichtvorliegen führt zum Ausschluss Weitere Unterlagen werden gemäß § 56 VGV bzw. § 16 a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Fliesenarbeiten

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land ist Trägerin der Grundschule in Mauchenheim. Die Grundschule soll saniert werden. Im Zuge dieser Sanierungsmaßnahme wird die Grundschule um ein zusätzliches Gebäude erweitert. Hier werden jetzt die Fliesenarbeiten ausgeschrieben. In den Positionen, bei denen eine material- bzw. produktneutrale Beschreibung aufgrund technischer, statischer, bauphysikalischer oder sonstiger Aspekte nicht praktikabel erscheint, wurden die Materialien oder Produkte benannt. In diesen Positionen können aber auch gleichwertige Materialien/ Produkte angeboten werden. Diese sind durch den Bieter mittels Aufstellung nach dem Leistungsverzeichnis zu benennen. Diese umfassen im Wesentlichen folgende Arbeiten: - ca. 490 qm Bodenfliesen - ca. 430 qm Wandfliesen

CPV 45431000Frist 15. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Auftrag geht im Dezember 2026 an den wirtschaftlichsten Bieter.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 31. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 15. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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