Fliesen- und Abdichtungsarbeiten für öffentliche Gebäude
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Rosenheim schreibt Fliesen- und Abdichtungsarbeiten für ein öffentliches Gebäude aus. Der Auftrag umfasst die Vorbereitung von Untergründen, Abdichtungsarbeiten auf ca. 430 m² sowie die Verlegung von Wand- und Bodenfliesen auf insgesamt rund 760 m² Fläche inklusive Treppenanlagen. Die Ausführung erfolgt gemäß DIN 18352.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Vorbereitungsarbeiten bestehend aus: Sauberkeitsschliff, Spachteln, Haftgrundanstrich und Abdichtungsarbeiten ca. 430 m² Abdichtung W1-I und W2-I Boden und Wand Fliesenarbeiten bestehend aus: - ca. 360 m² Steinzeug Mosaik-Wandliesen 10x10 cm - ca. 400 m² Feinsteinzeug-Bodenfliesen 30x30, 60x60 und 60x120 cm - 10 St. Treppenläufe mit 113 St. Trittstufen und 109 Setzstufen - ca. 270 m Sockelfliesen - ca. 23 m² Sauberlaufmatten
Die Stadt Rosenheim sucht einen Fachbetrieb für umfangreiche Fliesen- und Abdichtungsarbeiten. Die Arbeiten beinhalten das Vorbereiten von Untergründen, das Abdichten von Boden- und Wandflächen sowie das Verlegen von verschiedenen Fliesenarten, darunter Mosaik-Wandfliesen und großformatige Feinsteinzeug-Bodenfliesen. Zudem müssen zehn Treppenläufe gefliest und Sauberlaufmatten verlegt werden. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Handwerksbetriebe, die Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben haben. Der Preis ist das einzige Kriterium für die Vergabe des Auftrags.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gemäß § 16a EU VOB/A nachgefordert. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bietergemeinschaften oder sowohl als Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bieters ist unzulässig, wenn der Bieter nicht spätestens mit dem Angebot nachweisen kann, dass er keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bieters/Bietergemeinschaft erhält.
Aufteilung in Lose
1 LotVorbereitungsarbeiten bestehend aus: Sauberkeitsschliff, Spachteln, Haftgrundanstrich und Abdichtungsarbeiten ca. 430 m² Abdichtung W1-I und W2-I Boden und Wand Fliesenarbeiten bestehend aus: - ca. 360 m² Steinzeug Mosaik-Wandliesen 10x10 cm - ca. 400 m² Feinsteinzeug-Bodenfliesen 30x30, 60x60 und 60x120 cm - 10 St. Treppenläufe mit 113 St. Trittstufen und 109 Setzstufen - ca. 270 m Sockelfliesen - ca. 23 m² Sauberlaufmatten
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium
Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung