Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€372k

Zuschlag am

5. Aug. 2024

TED·506160-2026

Fliesen- und Plattenarbeiten für öffentliche Bauvorhaben

BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenFliesenarbeitenBauleistungenOeffentliche VerwaltungBodenbelagHandwerk
Auftragswert
~€325k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten gemäß DIN 18 352 aus. Der Auftrag umfasst unter anderem die Verlegung von Fliesen auf einer Fläche von ca. 2612 Quadratmetern sowie vorbereitende Maßnahmen wie das Anbringen von Entkopplungsbahnen und Armierungsgewebe. Die Arbeiten finden in der Region Gießen (DE732) statt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Fliesen- und Plattenarbeiten (DIN 18 352);

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen sucht einen Auftragnehmer für umfangreiche Fliesen- und Plattenarbeiten. Das Projekt umfasst neben der Verlegung von Fliesen auf über 2.600 Quadratmetern auch notwendige Untergrundvorbereitungen wie das Verlegen von Entkopplungsbahnen und Armierungsgewebe sowie kleinere Estricharbeiten an Fahrstuhlschwellen. Da es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, müssen die Arbeiten nach der entsprechenden DIN-Norm für Fliesen- und Plattenarbeiten ausgeführt werden. Der Auftrag richtet sich an spezialisierte Fachbetriebe im Bereich Boden- und Wandbeläge.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Fliesenarbeiten

Hauptpositionen: ca. 2612 qm Änderung Fliesentyp und Fliesenmaß ca. 200qm Bodenbelag schützen ca. 750 qm Entkopplungsbahn ca. 600 qm Armierungsgewebe 10 Fahrstuhlschwellen mit Estrich ergänzen

CPV 45431000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2024
    Zuschlag erteilt
    €372k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero