Fliesen- und Plattenarbeiten für das Museumsprojekt Kultur|Kloster|Kyritz

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Kyritz schreibt Fliesen- und Plattenarbeiten für den Umbau des ehemaligen Klosters zum Museum sowie für einen Neubau aus. Der Auftrag umfasst die Verlegung von Keramikbelägen in Sanitärbereichen sowie die denkmalgerechte Wiederverlegung historischer Mettlacher Fliesen. Die Arbeiten sind für das Jahr 2026 geplant.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau des Klausurflügel des ehemaligen Klosters (Bestandsgebäude) zum Museum. Zeitgleich wird daneben ein Neubau (Veranstaltungsgebäude mit Verbindern) errichtet. Das Baugrundstück liegt in Kyritz im Denkmalbereich "Altstadt Kyritz" und dem Bodendenkmal "Altstadt Kyritz". Im Zuge der Sanierung und Herrichtung des Veranstaltungsgebäudes werden Fliesen- und Plattenarbeiten in den Sanitärbereichen sowie in ausgewählten Sonderbereichen ausgeführt. Die Arbeiten umfassen die Lieferung und Verlegung keramischer Wand- und Bodenbeläge einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, Untergrundvorbereitungen sowie Anschluss- und Abdichtungsarbeiten. In den Sanitärbereichen sind Wand- und Bodenflächen auf vorhandenen Estrichen, Stahlbetonwänden sowie Gipskartonuntergründen mit keramischen Belägen zu versehen. Vorgesehen ist die Ausführung von ca. 40 m2 Wandbelägen sowie ca. 45 m2 Bodenbelägen. Die Ausführung erfolgt einschließlich notwendiger Grundierungen, Abdichtungen im Spritzwasserbereich, Bewegungs- und Anschlussfugen sowie dauerelastischer Verfugungen. Darüber hinaus erfolgt im historischen Klausurflügel die fachgerechte Verlegung historischer Mettlacher Fliesen. Die Arbeiten in diesem Bereich sind unter besonderer Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen sowie unter Erhalt und behutsamer Einbindung der historischen Bausubstanz auszuführen.
Die Stadt Kyritz saniert das ehemalige Kloster und errichtet ein neues Veranstaltungsgebäude, um dort ein Museum zu etablieren. Für dieses Bauvorhaben werden Fliesenleger gesucht, die sowohl moderne Keramikbeläge in Sanitärräumen verlegen als auch historische Mettlacher Fliesen fachgerecht restaurieren und wieder einbauen. Da sich das Gebäude in einem Denkmalbereich befindet, ist bei den historischen Arbeiten besondere Sorgfalt im Umgang mit der alten Bausubstanz erforderlich. Der Auftrag ist als einzelnes Los ausgeschrieben und erfordert neben handwerklichem Geschick auch Erfahrung mit denkmalpflegerischen Anforderungen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB
- Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- Nachweis der Eignung (ggf. über Präqualifikationsverzeichnis)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB siehe "Fakultative Ausschlussgründe" § 124 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB PQ zertifizierte Bieter: Prüfen Sie, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise die geforderten Eignungsangaben und Nachweise dieses Vergabeverfahrens abdecken. Soweit die im Präqualifikationsverzeichnis für den einschlägigen Leistungsbereich hinterlegten Nachweise inhaltlich unzureichend sind, ist KEINE Nachforderung eines den Eignungsanforderungen genügenden Nachweises zulässig (gem. §16a EU VOB/A).
Aufteilung in Lose
1 LotGebäudeteil 1 - Veranstaltungsgebäude - Lieferung und Verlegung von großformatigen Porzellankeramikplatten inkl. Untergrundvorbereitungen - Format ca. 1,00 m x 3,00 m - Wandbelagsflächen insgesamt ca. 40 m2 - Bodenbelagsflächen insgesamt ca. 45 m2 - Lieferung und Montage von Spiegeln in den Sanitärbereichen Gebäudeteil 2 - Verbinderbauwerk - Reinigung, Sortierung und Vorbereitung vorhandener historischer Fliesen aus Bestandmaterial ca. 32 m2 - Fachgerechte Wiederverlegung im Mittelbettverfahren - Ergänzung und Anpassung einzelner Fehlstellen nach Vorgaben der Bauleitung
Zeitplan
- 27. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 25. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung