Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·333813-2026

Neubau Feuerwehrgerätehaus Usingen: Lieferung und Montage Atemschutzwerkstatt und Atemluftversorgung

Hessen
Usingen, Germany·Veröffentlicht 15. Mai 2026
BauleistungenTechnische AusrüstungÖffentliche VerwaltungBrandschutzFeuerwehrtechnikWerkstattausstattungOeffentliche AusschreibungBauprojektAtemschutz
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Usingen schreibt die Lieferung und Montage der technischen Ausstattung für die Atemschutzwerkstatt sowie die Atemluftversorgung für das neue Feuerwehrgerätehaus aus. Es handelt sich um ein einzelnes Los im Rahmen des Neubauprojekts in der Weilburger Straße. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Stadt Usingen plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Weilburger Straße 44 in 61250 Usingen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Usingen baut ein neues Feuerwehrgerätehaus und sucht hierfür einen Dienstleister, der die Atemschutzwerkstatt sowie die Atemluftversorgung liefert und montiert. Diese technische Ausstattung ist essenziell für die Wartung und Befüllung der Atemschutzgeräte der Feuerwehr. Der Auftrag umfasst die komplette Installation dieser speziellen Werkstatttechnik. Da die Vergabe rein über den Preis erfolgt, ist ein effizientes Angebot entscheidend. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Feuerwehrgerätehaus Usingen, Los 1)

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Feuerwehrgerätehaus Usingen

Lieferung und Montage der Atemschutzwerkstatt und Atemluftversorgung

CPV 45213252
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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