Fertigungsüberwachung für den Stahlbau der Talbrücke Büschergrund (A45)

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fertigungsüberwachung für den Stahlbau der Talbrücke Büschergrund an der A45 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren ausschließlich nach dem Kriterium des Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A45 Talbrücke Büschergrund - Fertigungsüberwachung Stahlbau
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die fachliche Überwachung der Stahlbaufertigung im Rahmen des Neubaus der Talbrücke Büschergrund an der Autobahn A45 in Nordrhein-Westfalen. Der Auftrag umfasst die Qualitätskontrolle und Überwachung der Fertigungsprozesse, um die Einhaltung technischer Standards sicherzustellen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt bewerben; der Zuschlag wird allein auf Basis des günstigsten Preises erteilt. Bieter müssen die üblichen Nachweise zur Eignung, wie etwa Unbedenklichkeitsbescheinigungen und das Fehlen von Ausschlussgründen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), erbringen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Fehlen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Fehlen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis zur Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Nachweis zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Nachweis zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotFertigungsüberwachung Stahlbau
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Alleiniges Wertungskriterium Preis
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 7. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung