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Fertigungsüberwachung für die Überführung der A66 über die A648 am Autobahndreieck Eschborn

Hessen
Montabaur, Germany·Veröffentlicht 28. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBauueberwachungIngenieurleistungenInfrastrukturAutobahnFertigungsueberwachung
Auftragswert
~€200k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
30 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fertigungsüberwachung für ein Brückenbauwerk im Zuge der A66 über die A648 am Autobahndreieck Eschborn aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen. Der Auftrag wird rein nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A66 ÜF A648 AD Eschborn - Fertigungsüberwachung

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Fertigungsüberwachung beim Neubau einer Überführung im Bereich des Autobahndreiecks Eschborn (A66/A648). Die Aufgabe umfasst die technische Kontrolle der Bauteilfertigung, um die Einhaltung der Qualitätsstandards sicherzustellen. Da es sich um ein spezifisches Ingenieurprojekt im Infrastrukturbau handelt, ist eine entsprechende fachliche Expertise in der Bauüberwachung erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises vergeben.

Eignung

Zentrale Anforderungen

7 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A66 ÜF A648 AD Eschborn - Fertigungsüberwachung

A66 ÜF A648 AD Eschborn - Fertigungsüberwachung

CPV 71000000Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Honorar/Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 28. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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