Fertigungsüberwachung für Brückenbauwerk an der A1 über den Datteln-Hamm-Kanal
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fertigungsüberwachung für den Abbruch eines bestehenden Brückenbauwerks und den Neubau einer Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal an der A1 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurbauwerke. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren als reiner Preiswettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A1, Fertigungsüberwachung für Ingenieurbauwerke, Abbruch eines Bestandsbauwerkes und Erstellung eines neuen Brückenbauwerkes über den Datteln-Hamm-Kanal auf dem Gebiet der Stadt Hamm
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Fertigungsüberwachung beim Neubau einer Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal im Zuge der A1. Die Aufgabe umfasst die fachliche Begleitung des Abbruchs des alten Bauwerks sowie die Überwachung der Fertigung des neuen Brückenbauwerks. Da es sich um ein Ingenieurbauwerk handelt, ist eine entsprechende Expertise in der Bauüberwachung erforderlich. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Nachweis zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA1, Fertigungsüberwachung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Alleiniges Wertungskriterium Preis
Zeitplan
- 2. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung