Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Stadtwerke Münster GmbH
Auftragswert
€391k
Zuschlag am
3. Juni 2026
Lieferung von Fernwärme für das Verwaltungsgebäude der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Münster

Was wird ausgeschrieben
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KZVWL) hat einen Liefervertrag für Fernwärme für ihr Verwaltungsgebäude in Münster vergeben. Der Auftrag wurde im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an die Stadtwerke Münster GmbH erteilt. Die Vertragslaufzeit beträgt 750 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Fernwärme für die Kassenzahnärztliche Vereinigung WL
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat die Versorgung ihres Verwaltungsgebäudes in Münster mit Fernwärme ausgeschrieben und an den lokalen Anbieter, die Stadtwerke Münster GmbH, vergeben. Da die Stadtwerke der einzige Betreiber des Fernwärmenetzes in diesem Gebiet sind, wurde das Verfahren ohne vorherigen Wettbewerb durchgeführt. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 750 Tagen und deckt den gesamten Wärmebedarf des Standorts ab. Es handelt sich hierbei um eine direkte Vergabe aufgrund der natürlichen Monopolstellung des Versorgers.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der vorliegenden Bekanntmachung ist der Abschluss eines Liefervertrages über die Versorgung des Verwaltungsgebäudes der KZVWL (Auf der Horst 25, 48147 Münster) mit Fernwärme. Die Leistung wurde mit Zuschlagserteilung vom 03.06.2026 an die Stadtwerke Münster GmbH vergeben. Diese ist im Raum Münster die einzige Anbieterin von Fernwärme, da sie alleinige Betreiberin des örtlichen Fernwärmenetzes ist, welches sich über eine Länge von rund 200 Kilometern erstreckt und eine Vielzahl von Haushalten sowie öffentlichen und privaten Gebäuden versorgt. Die Versorgung der KZVWL mit Fernwärme setzt zwingend den Anschluss an das bestehende, leitungsgebundene Fernwärmenetz voraus. Dieses stellt eine geschlossene technische Infrastruktur dar, die ausschließlich von der Stadtwerke Münster GmbH betrieben wird. Ein Zugang für Dritte besteht nicht. Andere Unternehmen sind daher weder tatsächlich noch rechtlich in der Lage, die Leistung zu erbringen. Insbesondere verfügen sie über kein eigenes Netz im relevanten Gebiet; der Aufbau alternativer Infrastruktur ist nicht rechtzeitig realisierbar. Es bestehen somit unüberwindbare technische Hindernisse; eine objektive Alternativlosigkeit der Leistungserbringung ist gegeben. Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit bis zum 30.06.2028. Anschließend verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von neun Monaten zum jeweiligen Laufzeitende in Textform gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt zehn Jahre ab Vertragsbeginn (Höchstlaufzeit).
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Zuschlag wird nach Maßgabe des § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Zeitplan
- 30. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juni 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Stadtwerke Münster GmbH · €391k