Einbau von Innenfensterbänken und Fliesenarbeiten in Bauteil B eines Schulgebäudes
Was wird ausgeschrieben
Die OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH schreibt Tischler- und Fliesenarbeiten für das Bauteil B eines dreigeschossigen Schulgebäudes in Offenbach am Main aus. Der Auftrag umfasst Untergrundvorbereitungen sowie Fliesenarbeiten an Wand- und Bodenflächen bei laufendem Schulbetrieb. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 9. Juli 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Tischlerarbeiten Innenfensterbänke Bauteil B
Die Stadt Offenbach lässt im Rahmen einer Sanierung eines Schulgebäudes Innenfensterbänke montieren und Fliesenarbeiten durchführen. Es handelt sich um ein dreigeschossiges Gebäude, wobei die Arbeiten im sogenannten Bauteil B stattfinden und während des laufenden Schulbetriebs ausgeführt werden müssen. Der Auftrag umfasst neben der Montage der Fensterbänke auch die Vorbereitung der Untergründe sowie das Verlegen von Fliesen an Wänden und Böden. Da der Preis das einzige Zuschlagskriterium ist, gewinnt das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Keine rechtskräftige Verurteilung wegen Bestechung oder Korruption
- Keine Beteiligung an kriminellen oder terroristischen Vereinigungen
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Kein laufendes Insolvenzverfahren oder Liquidation
- Einhaltung arbeitsrechtlicher und sozialrechtlicher Vorschriften
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Bsp. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder gegenüber Amtsträgern. § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB; §§ 299, 331-335 StGB Ausschluss bei Beteiligung an einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB; § 129 StGB Ausschluss, wenn ein Unternehmen wettbewerbswidrige Absprachen oder Kartellverstöße begangen hat. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB; Art. 101, 102 AEUV Ausschluss bei Verstößen gegen zwingende umweltrechtliche Vorschriften, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erheblich sind. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB; Art. 57 Abs. 1 e Richtlinie 2014/24/EU Ausschluss bei Verurteilung wegen Betruges oder Subventionsbetruges im geschäftlichen Verkehr oder im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln der EU. § 124 Abs. 1 Nr. 4 & 5 GWB Ausschluss bei Verurteilung wegen Menschenhandels, Ausbeutung oder verwandter Delikte. § 124 Abs. 1 Nr. 10 GWB; StGB § 232, 232a, 232b, 233 & 233a Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist und seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen kann. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Liquidation des Unternehmens. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss, wenn falsche Angaben gemacht oder das Vergabeverfahren unzulässig beeinflusst wurde. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB Bestehender Interessenkonflikt, der nicht anders behoben werden kann.§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB Ausschluss, wenn eine Vorbefassung zu einem unfairen Wettbewerbsvorteil geführt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB Ausschluss bei schwerwiegender beruflicher Verfehlung, die die Integrität des Unternehmens in Frage stellt. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB Ausschluss, wenn ein früherer öffentlicher Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt wurde. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB Ausschluss bei erheblichen Verstößen gegen Sozialrecht (z. B. Arbeitsbedingungen, Entgeltfortzahlung). § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss, wenn gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt wurden. § 123 Abs. 4 GWB Ausschluss, wenn das Unternehmen seine berufliche Tätigkeit eingestellt hat. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB Ausschluss, wenn gesetzlich geschuldete Steuern oder Abgaben nicht gezahlt wurden. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB Ausschluss bei Beteiligung an einer Vereinigung, deren Zwecke auf terroristische Straftaten gerichtet sind. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB, StGB § 129, 129a, 129b, 89c Ausschlussgründe, die über EU-Mindestvorgaben hinausgehen und national geregelt sind (z. B. Tariftreue, Mindestlohn, Vergabeverstöße im Bauvergaberecht). § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB; § 124 Abs. 1 Nr. 3 & 4 GWB Es werden Unterlagen nachgefordert, deren Nachforderung rechtlich zulässig ist nach §16a EU-VOB/A bzw. § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotFliesenarbeiten im Rahmen der Sanierung eines dreigeschossigen, teilunterkellerten Schulgebäudes - hier Bauteil B. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb ausgeführt. Bei den ausgeschriebenen Arbeiten handelt es sich u. a. um Ausbesserungen des Untergrunds nach Abbruch von Bestandswänden sowie Fliesenarbeiten an Wand- und Bodenflächen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis ist einziges Kriterium
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung