Forschungsvorhaben zum Einfluss von Zementchargen auf die Alkali-Kieselsäure-Reaktion in Beton

Was wird ausgeschrieben
Die Bundesanstalt für Straßenwesen schreibt ein Forschungsvorhaben zur Untersuchung des Einflusses verschiedener Zementchargen auf die Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) in Beton aus. Ziel ist die Definition neuer Anforderungskriterien für Prüfzemente, da der bisher verwendete Standardzement nicht mehr verfügbar ist. Das Projekt umfasst experimentelle Vergleichsversuche mit verschiedenen Gesteinskörnungen.
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FE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen sucht einen Forschungspartner, um die Auswirkungen eines neuen Prüfzements auf die Qualitätssicherung im Straßenbau zu untersuchen. Da der bisherige Standardzement für die Prüfung von Beton auf Alkali-Kieselsäure-Reaktionen (eine chemische Reaktion, die Betonfahrbahnen schädigen kann) nicht mehr lieferbar ist, muss ein Ersatz gefunden werden. Das Forschungsvorhaben soll klären, wie sich der neue Zement auf die Prüfergebnisse auswirkt, um künftig verlässliche Standards für die Materialprüfung zu etablieren. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Prüfinstitute oder Forschungseinrichtungen mit Expertise in der Betontechnologie. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: FE 08.0283/2026/BCG)
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung zur Eignung gemäß Vergabeunterlage Nr. 4
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4 (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Aufteilung in Lose
1 LotFE 08.0283/2026/BGB - Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen Zur Verhinderung einer betonschädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) an Betonfahrbahndecken kommt derzeit eine straßenbauspezifische Gutachterregelung gemäß Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 04/2013 zur Anwendung. Als Voruntersuchungen dienen das Schnellprüfverfahren gemäß TP-Beton-StB 1.1.11 oder der Mörtelschnelltest gemäß TP-Beton-StB 1.1.12. Diese Verfahren ermöglichen eine Überwachung der Gesteinskörnungen, hinsichtlich einer sich ggf. verändernden Alkalireaktivität mit fortschreitendem Abbau im Natursteinbruch oder Kieswerk. Für beide Prüfverfahren war bisher ein einheitlicher AKR-Prüfzement CEM I 32,5 R vorgeschrieben, der durch den Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) verwaltet wird. Da dieser Zement seit Ende 2024 in Deutschland nicht mehr lieferbar ist, müssen alle Prüfinstitute zukünftig auf einen vorhandenen CEM I 42,5 R umstellen. Erste Vergleichsversuche am VDZ und an der TU Hamburg/Harburg haben jedoch gezeigt, dass mit dem CEM I 42,5 R im Schnellprüfverfahren andere Ergebnisse erzielt werden, als mit den früheren Lieferchargen des CEM I 32,5 R – die Vergleichbarkeit der Prüfergebnisse ist somit nicht direkt gegeben. Im Forschungsvorhaben soll der Einfluss verschiedener AKR-Prüfzementchargen auf die statistische Verteilung von Dehnungen im Schnellprüfverfahren mit verschiedenen Gesteinskörnungen (AKR-Referenzgesteinskörnung des VDZ sowie Splitte) untersucht werden. Die Erforschung des Einflusses verschiedener AKR-Prüfzementchargen ermöglicht die Identifikation spezifischer Zementeigenschaften, die die Dehnungsentwicklung im Schnellprüfverfahren sowie im Mörtelschnelltest maßgeblich bestimmen. Auf dieser Basis können verbindliche Anforderungskriterien für zukünftige Prüfzement-Chargen definiert werden, um künftig Schwankungen zwischen verschiedenen Chargen zu minimieren.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
- price50%
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 8.
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung