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Faunistische Leistungen für den Hochwasserschutz am Schanzlweg

Bayern
Deggendorf, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
UmweltdienstleistungenIngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungWasserwirtschaftArtenschutzOekologische BaubegleitungHochwasserschutzUmweltgutachtenFaunistik
Auftragswert
~€75k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
13. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf schreibt faunistische Begleitmaßnahmen für den Hochwasserschutz am Schanzlweg in Straubing aus. Der Auftrag umfasst das Vergrämen, Absuchen und Umsiedeln geschützter Tierarten wie Amphibien, Fische und Reptilien über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Arbeiten dienen der artenschutzrechtlichen Absicherung der Baumaßnahmen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Hochwasserschutz Schanzlweg. Faunistische Arbeiten: Vergrämen, Absuchen und Umsiedeln von artenschutzrechtlich relevanten Tierarten aus dem Baubereich des Hochwasserschutzes Straubing, Schanzlweg und Dokumentation der Arbeiten.

VergabeHero-Einschätzung

Das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf sucht einen Dienstleister für ökologische Baubegleitung im Rahmen des Hochwasserschutzes am Schanzlweg in Straubing. Die Aufgabe besteht darin, geschützte Tierarten wie Amphibien, Fische, Muscheln und Reptilien aus dem Baubereich zu vergrämen, abzusuchen und fachgerecht umzusiedeln. Dies beinhaltet unter anderem die Betreuung von Amphibienschutzzäunen über einen Zeitraum von drei Jahren während der Frühjahrsmonate. Die Arbeiten müssen lückenlos dokumentiert werden, um die Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben während der Bauphase sicherzustellen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Faunistische Leistungen

Absuchen und Umsetzen von Amphibien, Fischen, Muscheln und Krebsen: 250 m am Seglbach. Absuchen und Umsetzen von Amphibien, Fischen, Muscheln und Krebsen; Vergrämen von Wasser- und Röhrichtbrütern: 4.500 m² teilentwässerte Fischweiher. Absuchen, Leeren Fangeimer und Umsiedlung Tiere; Zeitraum: 3 Jahre jeweils täglich von Mitte Februar bis Ende Mai: 600 m Amphibienschutzzaun. Absuchen und Umsiedeln von Zauneidechsen, Ringelnattern und Amphibien im Zeitraum von Ende März bis Ende Mai 2027: 10 Durchgänge. Untersuchung der Gehölze im Baufeld auf Höhlenstrukturen (Vögel, Fledermäuse).

CPV 71240000, 71222000, 71320000, 71400000Frist 13. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 13. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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