Faunistische Kartierung und Artenschutzfachbeitrag für Radwegneubau L 460

Was wird ausgeschrieben
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr schreibt faunistische Untersuchungen und eine Biotoptypenkartierung für einen geplanten Radwegneubau an der L 460 aus. Der Auftrag umfasst die Erstellung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags sowie die Untersuchung auf geschützte Arten und Lebensraumtypen in einem 50 Meter breiten Korridor. Die Laufzeit des Projekts beträgt 450 Tage.
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Im Rahmen des Neubau eines Radweges an der L 460 zwischen Schulenburg und der B 3 ist eine umfassende faunistische Kartierung durchzuführen. Zusätzlich sind die Biotoptypen im Untersuchungsgebiet zu erfassen. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag zusammenzustellen und fachlich zu erläutern. Die Biotoptypenkartierung ist flächendeckend nach dem niedersächsischen Kartierschlüssel (DRACHENFELS 2021) im Maßstab 1:1.000 durchzuführen. Die Biotoptypen sind bis auf die Ebene der Untereinheiten zu bestimmen. Bei Bedarf sind Nebencodes sowie bedeutsame Zusatzmerkmale zu erfassen. Die Bewertung der Biotoptypen erfolgt nach DRACHENFELS (2018). Die erfassten Biotoptypen sind in Text und Karte darzustellen. Darüber hinaus sind geschützte Biotope sowie Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie (LRT) zu erfassen. Der Bereich des geplanten Baufeldes ist auf gefährdete Farn- und Blütenpflanzen gemäß Roter Liste einschließlich Arten der Vorwarnliste sowie auf Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zu untersuchen. Entsprechende Vorkommen sind in Text und Karte darzustellen. Im Rahmen der faunistischen Untersuchungen sind insbesondere Brut- und Rastvögel, potenzielle Fledermausquartiere sowie Amphibienlaichgewässer aufgrund potenzieller Wanderbeziehungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist das Untersuchungsgebiet auf Vorkommen des Feldhamsters zu untersuchen. Das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag", Schlussbericht 2014 (FE 02.332/2011/LRB, Hrsg. BMVI), ist als fachliche Grundlage für die faunistischen Leistungen heranzuziehen. Der Begriff "Methodenblätter" bezieht sich auf die in diesem Gutachten enthaltenen Methodenblätter. Da der finale Verlauf des Radweges noch nicht abschließend festgelegt ist, wird der Planungsraum vorsorglich erweitert gefasst. Das Untersuchungsgebiet umfasst einen beidseitigen Korridor entlang der Landesstraße 460 mit einer Breite von ca. 50 m.
Für den geplanten Neubau eines Radweges zwischen Schulenburg und der B 3 sucht die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ein Fachbüro für Umweltplanung. Der Auftragnehmer soll das Gebiet ökologisch untersuchen, indem er Biotoptypen kartiert und eine faunistische Bestandsaufnahme durchführt – dazu gehören unter anderem Vögel, Fledermäuse, Amphibien und der Feldhamster. Die Ergebnisse fließen in einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag ein, der für die weitere Planung des Radweges notwendig ist. Da der genaue Verlauf noch nicht feststeht, ist das Untersuchungsgebiet vorsorglich großzügig gefasst.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Ausschluss von Straftaten gemäß § 123 GWB
- Ausschluss von Insolvenzverfahren gemäß § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotDer geplante Radweg soll eine Breite von 2,50 m erhalten und straßenbegleitend hinter der vorhandenen Baumreihe und dem Entwässerungsgraben verlaufen. Zur Seitenwahl und dem Anschluss in Schulenburg wurden vier mögliche Varianten erarbeitet. Dabei ist jeweils in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Nordseite der L 460 und in zwei Varianten eine Radwegführung auf der Südseite der L 460 vorgesehen. - Da der finale Verlauf des Radweges zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend festgelegt ist, sind die faunistischen Untersuchungen so durchzuführen, dass alle vier Varianten des geplanten Trassenverlaufs berücksichtigt werden. Die Kartierungen sowie die fachlichen Bewertungen sind variantenbezogen aufzubereiten. Für jede Variante ist eine eigenständige fachliche Bewertung der faunistischen Belange vorzunehmen. Das Untersuchungsgebiet wird daher auf beiden Seiten der Landstraße L 460 entlang des ca. 3 km langen Planungsabschnitts erweitert und umfasst insgesamt ca. 40 ha. - Vor dem Betreten privater Flächen sind Rücksprachen mit dem AG zu halten und ggf. öffentliche Vorankündigungen der Arbeiten durch den AG abzuwarten bzw. nach Abstimmung mit dem AG selbstständig Kontakt mit betroffenen Dritten aufzunehmen. - Zu den ausgeschriebenen besonderen Leistungen zählen sämtliche Kartierarbeiten zur LBP-Erstellung. Diese umfassen neben einer Biotoptypen-Kartierung die Erfassung von Brut- und Rastvögeln sowie potentiellen Fledermausquartieren entlang der gesamten Baustrecke am innerörtlichen, trassennahen Baumbestand im Untersuchungsgebiet. Die Arbeiten sollen ab Februar 2027 beginnen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: ? 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. ? 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. ? Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. ? Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Zeitplan
- 10. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung