Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·324187-2026

Fassadensanierung an der MNR-Klinik des Universitätsklinikums Düsseldorf

Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf, Germany·Veröffentlicht 12. Mai 2026
BauleistungenGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungFassadenbauKlinikbauTuertechnikSanierungOeffentliche Ausschreibung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Universitätsklinikum Düsseldorf schreibt die Sanierung der Fassade im Erdgeschoss der MNR-Klinik (Gebäude 13.50) aus. Der Auftrag umfasst neben Fassadenarbeiten auch die Erneuerung von Fluchttüren sowie eines Windfangs mit elektrischen Schiebetüren. Die Arbeiten finden in einem laufenden Klinikbetrieb statt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das UKD beabsichtigt in der MNR-Klinik (Gebäude 13.50) auf Ebene 0 die Fassade zu sanieren.

VergabeHero-Einschätzung

Das Universitätsklinikum Düsseldorf plant die Sanierung der Fassade im Erdgeschoss der MNR-Klinik. Neben den eigentlichen Fassadenarbeiten müssen auch Fluchttüren sowie ein Windfang mit automatischen Schiebetüren erneuert werden. Eine besondere Herausforderung ist dabei, dass die Arbeiten in einem Gebäude stattfinden, das während der gesamten Bauzeit voll in Betrieb bleibt. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Fassadenarbeiten - Sanierung MNR-Klinik

Das Baufeld liegt in einem vollständig in Betrieb befindlichen Klinikgebäude. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fassaden, Fluchttüren und der Windfang mit elektrischen Schiebetüren.

CPV 45215100, 45000000, 45421130, 45443000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Brutto Angebotspreis in Euro.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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