Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·459462-2026

Fassadenerweiterung und Wärmedämmung an der Mittelschule Freilassing

Bayern
Freilassing, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungFassadenbauWaermedaemmungOeffentliche VerwaltungBauleistungenSchulbau
Auftragswert
~€135k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Freilassing schreibt die Fassadenerneuerung und Wärmedämmung für die Mittelschule aus. Der Auftrag umfasst die Montage von Faserzementplatten, die Installation einer Aluminium-Unterkonstruktion sowie die Anbringung einer hinterlüfteten Wärmedämmung auf einer Gesamtfläche von ca. 450 m². Es handelt sich um ein offenes Verfahren für ein einzelnes Los.

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Fassade aus Faserzement

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Freilassing plant die energetische Sanierung und optische Aufwertung der Mittelschule durch eine neue Fassadenverkleidung. Der Auftrag beinhaltet die Montage von Faserzementplatten sowie die Installation der dazugehörigen Aluminium-Unterkonstruktion und einer hinterlüfteten Wärmedämmung. Insgesamt werden rund 450 Quadratmeter Fassadenfläche bearbeitet, inklusive eines Lüftungsturms. Das Projekt richtet sich an Fachbetriebe für Fassadenbau und Wärmedämmung, die den Zuschlag rein über den Preis erhalten.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Fassade aus Faserzement

140 m² Wärmedämmung hinterlüft. Fassade 220 mn 40 m² Wärmedämmung hinterlüft. Fassade 180 mn 140 m² Faserzementplatten Fassade 70 m² Faserzementplatten Lüftungsturm 140 m² Unterkonstruktion hinterlüft. Fassade, ALU 70 m² Unterkonstruktion Lüftungsturm, ALU

CPV 45443000, 45261300
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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