Fang und Besenderung von Wölfen in Sachsen-Anhalt
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vergibt die Erfassung und Besenderung von 4-8 Wölfen in den Territorien Colbitz-Letzlinger Heide, Gardelegen, Haldensleben und Tangerhütte. Die Fangaktion soll im November 2024 innerhalb von zwei Wochen durchgeführt werden, die Vertragslaufzeit endet am 31.12.2024. Ziel ist die Erfassung von Aktivitäten, die Abgrenzung der Territorien und die Ermittlung von Wanderkorridoren angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung und militärischen Nutzung auf dem TÜP Altmark.
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1. Ziel der Leistung Das Vorhaben dient dem Fang und der Besenderung von 4-8 Wölfen. Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden Colbitz-Letzlinger Heide, Gardelegen, Haldensleben, Tangerhütte, ausschließlich auf den Liegenschaften der Bundesforst. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis). Dies dient zur Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 2. Leistungsumfang Fang und Besenderung von Wölfen in einem Zeitumfang von 2 Wochen im November 2024, sowie zur Erfassung deren Aktivitäten, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 3. Technische Spezifikation Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden. 4. Termine Vertragsdauer: 01.11.2024 -31.12.2024 Abhängig von den Fangperioden 5. Sonstige Bestimmungen Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) mit bei Auftragsbeginn vorzulegen.
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt beauftragt den Fang und die GPS-Besenderung von 4 bis 8 Wölfen in vier verschiedenen Territorien im Bundesforst-Gebiet: Colbitz-Letzlinger Heide, Gardelegen, Haldensleben und Tangerhütte. Die Fangaktion dauert zwei Wochen im November 2024, das Gesamtprojekt läuft bis Ende Dezember 2024. Mit der Besenderung will die Behörde die Territorien abgrenzen, Wanderkorridore ermitteln und das Verhalten der Wölfe im Umfeld des Truppenübungsplatzes Altmark untersuchen — auch im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) und möglichen Nutztierrissen. Bieter müssen eine Tierversuchsgenehmigung, eine Referenzliste und eine Teleinjektionsbefähigung vorweisen können.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Tierversuchsgenehmigung
- Referenzliste
- Teleinjektionsbefähigung
- Erfahrung im Fang von Wildtieren
- Erfahrung mit GPS-Sendern für Wildtiere
- Kenntnisse im Umgang mit Bundesforst-Liegenschaften
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 Lot1. Ziel der Leistung Das Vorhaben dient dem Fang und der Besenderung von 4-8 Wölfen. Es soll mindestens ein Tier aus jedem Territorium gefangen werden Colbitz-Letzlinger Heide, Gardelegen, Haldensleben, Tangerhütte, ausschließlich auf den Liegenschaften der Bundesforst. Bei erfolgreichem Fang von mindestens einem Tier pro Territorium können die Fangversuche vorzeitig abgebrochen werden (Kostenersparnis). Dies dient zur Erfassung von Aktivitäten der besenderten Tiere, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 2. Leistungsumfang Fang und Besenderung von Wölfen in einem Zeitumfang von 2 Wochen im November 2024, sowie zur Erfassung deren Aktivitäten, die Abgrenzung der Territorien untereinander, die Ermittlung der Wanderkorridore angesichts der ASP-Zaun-Begrenzung auf dem TÜP Altmark und die Raumnutzung angesichts der militärischen Nutzung auf dem TÜP (Ausweichverhalten oder ähnliches). Des Weiteren die ggf. vorkommenden Nutztierriss im Umfeld des TÜP und das Aufsuchen von Nutztierhaltungen im Umkreis des TÜP zur Überprüfung ob gezielte und/oder zufällige Bewegungen zugrunde liegen. 3. Technische Spezifikation Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung unwiderruflich die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen bekannten und unbekannten Nutzungsrechte an dem Werk, insbesondere das Veröffentlichungsrecht einschließlich des Rechts der Vorabinformation. Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen des Werkes herzustellen und diese in gleicher Weise wie das Werk selbst zu nutzen. Diese Rechte können an Dritte weitergegeben werden. 4. Termine Vertragsdauer: 01.11.2024 -31.12.2024 Abhängig von den Fangperioden 5. Sonstige Bestimmungen Die Abstimmungen mit den Flächeneigentümern zu Betretungs-/Befahrungsgenehmigungen, Fangstandorten und Zeiträumen erfolgen gemeinschaftlich sowie zwischen AG und AN. Vom AN sind alle erforderlichen Genehmigungen (Tierversuchsgenehmigung, Referenzliste, Teleinjektionsbefähigung) mit bei Auftragsbeginn vorzulegen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
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Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert