Fampridin-Arzneimittel (ATC: N07XX07) für AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK Sachsen-Anhalt beendet ein Open-House-Verfahren für nicht-exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin. Ein Beitritt zum 01.06.2026 ist nicht mehr möglich; ein neues Verfahren zum 01.08.2026 wird angestrebt. Die Vertragsdauer sollte 730 Tage (2 Jahre) betragen.
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Das Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC: N07XX07) wird beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 268805-2026 zum 01.06.2026 ist nicht möglich.
- Pharmazeutische Herstellerlaubnis gemäß § 13 AMG
- Zulassung für Fampridin-haltige Arzneimittel
- Eignung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Rabattverträge
- Open-House-Verfahren: kein Ausschluss weiterer Anbieter
- Bieter muss gesetzliche Krankenkassen beliefern können
Eignungskriterien von KI ermittelt — keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Das Open-House Verfahren zum Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Fertigarzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC: N07XX07) wird beendet. Ein Beitritt für das Verfahren mit der Veröffentlichungsnummer 268805-2026 zum 01.06.2026 ist nicht möglich. Ein neues Verfahren zum Starttermin 01.08.2026 wird angestrebt.
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Die Auftraggeberin oder ein von der Auftraggeberin beauftragtes Unternehmen (nachfolgend ebenfalls als Auftraggeberin bezeichnet) berechnet auf Basis der im Regelfall drei Monate nach Abschluss eines Abrechnungszeitraums vorliegenden Abrechnungsdaten gemäß § 300 SGB V die Höhe des der Auftraggeberin zustehenden Rabattbetrages.
- 27. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert