Beschaffung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW 1) für die Feuerwehr
Was wird ausgeschrieben
Die Solestadt Bad Dürrenberg schreibt die Lieferung eines Einsatzleitwagens 1 (ELW 1) inklusive feuerwehrtechnischem Ausbau und Beladung aus. Das Fahrzeug muss diversen DIN-Normen sowie den technischen Richtlinien für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) entsprechen. Die Ausschreibung umfasst das komplette Fahrzeug inklusive der notwendigen Zulassungsunterlagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die ausgeschriebene Leistung dient der Beschaffung eines Einsatzleitwagens 1 inklusive des feuerwehrtechnischen Auf- und Ausbaus sowie der feuerwehrtechnischen Beladung gemäß Leistungsverzeichnis /-beschreibung. Der Einsatzleitwagen 1 (ELW 1) muss die Anforderungen folgender Normen in gültiger Fassung oder einer gleichwertigen technischen Spezifikation erfüllen. Eine Übersicht der DIN-Normen mit EU bzw. IEC Äquivalenten ist als Anlage dem Leistungsverzeichnis beigefügt (siehe Tabellenblatt DIN-Normen). Die Gleichwertigkeit der technischen Spezifikationen bezieht sich auf alle in dieser Ausschreibung genannten DIN-Normen und versteht sich nicht auf das Festlegen und / oder Vorschreiben von speziellen Produkten, Marken und / oder Herstellern. Die in Deutschland geltende Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Unfallverhütungsvorschriften (DGVO) und Technischen Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (TR BOS) sowie die WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure) sind zwingend einzuhalten. - DIN SPEC 14507-2:2014-04 inkl. sämtlicher normativer Verweisungen - DIN EN 1846 Teil 1 - 3 - DIN 14502 in allen Teilen - EMV Richtlinien 2006/28/EG (2004/104/EG) und 2014/30/EU ansonsten EMVG in aktueller Fassung - DIN 14610 - Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer - DIN 14620 - Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht - DIN 14800 - Feuerwehrtechnische Ausrüstung für Feuerwehrfahrzeuge - DIN SPEC 1103 - Feuerwehrfahrzeuge und -geräte – Symbole für die Überwachung durch das Bedienungspersonal und für andere Anzeigeelemente - Aufbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers - StVZO BRD – Straßenverkehrszulassungsordnung - DGUV Vorschrift 49 - Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren - DGUV Vorschrift 71 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge - VDE-/DIN-Normen – Vorschriften über elektrische Anlagen (DIN VDE 0100-717) - ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel mit druckwasserdichten Steckvorrichtungen (IP67) und Anschlussleitungen in der H07RN-F nach DIN VDE0282-4 - TR BOS - Technische Richtlinien der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - alle sonstigen gültigen anerkannten Regeln der Technik - Aufbereitung der Grundfahrzeugunterlagen zur Zulassung in Deutschland nach WLTP-Vorgaben (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure)
Die Freiwillige Feuerwehr Bad Dürrenberg benötigt einen neuen Einsatzleitwagen 1 (ELW 1). Dabei handelt es sich um ein spezielles Einsatzfahrzeug, das als mobile Befehlsstelle dient und entsprechend mit Kommunikationstechnik und feuerwehrtechnischer Ausrüstung ausgestattet sein muss. Der Auftrag umfasst neben dem Fahrzeug selbst auch den kompletten technischen Ausbau sowie die Beladung gemäß den geltenden Sicherheitsnormen und Richtlinien für Einsatzfahrzeuge. Bieter müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug alle Anforderungen für den Betrieb in Deutschland erfüllt, inklusive der Zulassungsvorgaben. Es handelt sich um ein einzelnes Los für die gesamte Fahrzeugbeschaffung.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung gemäß § 42 VgV i. V. m. § 122 GWB
- Präqualifizierungsnachweis oder ausgefülltes Formblatt 124LD
- Einhaltung der DIN SPEC 14507-2 und weiterer relevanter DIN-Normen
- Einhaltung der TR BOS (Technische Richtlinien BOS)
- Einhaltung der DGUV Vorschriften 49 und 71
- Nachweis der WLTP-Konformität für die Fahrzeugzulassung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Beurteilung geeigneter Unternehmen erfolgt nach § 42 VgV i. V. m. § 122 GWB. Danach werden öffentliche Aufträge an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Entsprechende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach den § 125 GWB werden hierbei berücksichtigt. Ein Unternehmen ist geeignet, wenn es folgende Eignungskriterien erfüllt und nachweisen kann: 1. über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, 2. über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und 3. über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. --- Präqualifizierte Unternehmen und jedes präqualifizierte Mitglied von Bietergemeinschaften führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste für die Präqualifikation der Industrie- und Handelskammern sowie die von ihnen beauftragten Auftragsberatungsstellen als Präqualifizierungsstelle mit Einreichung des Angebotes. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. --- Nicht präqualifizierte Unternehmen und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124LD „Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen“ mit dem Angebot vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl ist bei Einsatz von Nachunternehmen und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. --- In die engere Wahl kommen Angebote, die gemäß den Zuschlagskriterien, für einen Zuschlag in Betracht kommen. Zu beachten ist insbesondere die Übersicht zur Wertung der Zuschlagskriterien, siehe dazu den Vergabeunterlagen beigefügte Datei: "Wertungsmatrix - Zuschlagskriterien.pdf". --- Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern und Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, werden an die vorgenannten Unternehmen die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen bzgl. der Eignung, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind - gestellt. Die Einreichung der geforderten Nachweise erfolgt in elektronischer Form über das Dienstprogramm der eVergabe (AnaWeb) oder per E-Mail, dazu sind die Bestimmungen in der Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen zu beachten. --- Die Vergabestelle wird die vorgenannten Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen, präqualifizierten Mitgliedern von Arbeits-/ Bietergemeinschaften sowie präqualifizierten Nachunternehmen und präqualifizierten Unternehmen dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll (Eignungsleihe) nachfordern, sofern diese Unterlagen nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten oder nicht mehr gültig sind. --- Die Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (Formblatt 124LD VHB 2017 Stand 2019) ist als Anlage den Angebotsunterlagen beigefügt. --- Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 EUR ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung von dem Bieter - an den der Zuschlag erteilt werden soll - einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen, § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG). Wird eine entsprechende Bescheinigung vom Herkunftsland eines ausländischen Bieters nicht oder nicht in vollem Umfang ausgestellt, kann sie durch eine eidesstattliche oder förmliche Erklärung des ausländischen Bieters ersetzt werden. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 bis 5 VgV. Bei der beabsichtigten Beauftragung von Nachunternehmern werden an den Nachunternehmer die gleichen Anforderungen an die Vorlage der Nachweise und Erklärungen, wie sie für den Bestbieter vorgesehen sind gestellt.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe Nummer 2.1 (oben) und Leistungsbeschreibung
Zeitplan
- 12. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung