Fahrradleasing für Landesbeschäftigte Niedersachsen
Was wird ausgeschrieben
Das Land Niedersachsen schließt eine Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für seine Beschäftigten und Bediensteten im Wege der Entgeltumwandlung ab. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 1460 Tagen (ca. 4 Jahre). Das Land selbst ist Leasingnehmer, übernimmt aber keine Abnahmeverpflichtung – die Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten zur Nutzung überlassen. Die Vergabe erfolgt anhand des niedrigsten Angebotspreises (90 %) sowie Qualitätskriterien zu Versicherung und Händlernetz (10 %).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Rahmenvereinbarung über das Fahrradleasing für die Beschäftigten und Bediensteten des Landes Niedersachsen im Wege der Entgeltumwandlung
Das Land Niedersachsen bietet seinen Beschäftigten die Möglichkeit, per Entgeltumwandlung ein Fahrrad zu leasen – ähnlich wie ein Jobrad-Modell. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen schreibt dafür eine Rahmenvereinbarung aus, die sowohl das eigentliche Fahrradleasing als auch eine Dienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung umfasst. Die Laufzeit beträgt vier Jahre; eine Abnahmeverpflichtung seitens des Landes besteht nicht, die Beschäftigten können selbst entscheiden, ob sie das Angebot nutzen. Angebote werden zu 90 % nach dem günstigsten Preis und zu 10 % nach der Qualität (Versicherungsschutz und Händlernetz) bewertet. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Wirtschaftlichkeitsbewertung gemäß Angebotsvordruck
- Angebot mit niedrigstem fiktivem Mittelwert
- Versicherungslösung für geleaste Fahrräder
- Händlernetzwerk in Niedersachsen
- Eignung nach VgV (keine Nachforderung von Unterlagen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Hinweis: Sollten Nachweise/Unterlagen (wie z. B. Angaben, Erläuterungen, Erklärungen und Darstellungen), die in die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien einfließen, bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht bzw. unvollständig vorgelegt werden, werden diese nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV). Die Bewertung erfolgt in diesem Fall anhand der vorliegenden/eingereichten Unterlagen. Sollten bewertungsrelevante Angaben nicht aus den eingereichten Unterlagen hervorgehen, wird das betroffene Kriterium mit 0 Punkten bewertet.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Land Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern (Rahmenvereinbarung Leasing) und den Abschluss einer weiteren Rahmendienstleistungsvereinbarung zur Abwicklung des Fahrradleasings. Leasingnehmer wird das Land Niedersachsen. Eine Abnahmeverpflichtung durch das Land Niedersachsen besteht nicht. Vom Land geleaste Fahrräder werden abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten in Verbindung mit einer Entgeltumwandlung zur Nutzung überlassen. Hinsichtlich der abrufberechtigten Beschäftigten und Bediensteten aus der Rahmenvereinbarung Leasing wird auf Ziffer 2.8. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) verwiesen. Weitere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) sowie den unter Punkt 2. der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A) dargestellten Vertragsbedingungen zu entnehmen. Aufgrund von Erfahrungswerten anderer Bundesländer sowie verschiedener potenzieller Anbieter wird davon ausgegangen, dass etwa 15 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten das Leasingangebot nutzen werden. Bei etwa 216.000 aktiven Beschäftigten und Bediensteten ergibt sich eine voraussichtliche Menge von etwa 32.400 geleasten Fahrrädern, die über die Rahmenvereinbarung Leasing bezogen werden könnten. Bei Zugrundelegung durchschnittlicher Leasingkosten von etwa 4.000 Euro pro Fahrrad beträgt die voraussichtliche Gesamtauftragssumme insgesamt etwa 108.900.000,00 Euro (netto). Dieses in Aussicht genommenen Auftragsvolumen ist vom Auftraggeber so genau wie möglich ermittelt und beschrieben worden. Eine abschließende Festlegung ist weder möglich noch erforderlich (§ 21 Abs. 1 Satz 2 VgV). Es handelt sich um eine Vorhersage und einen Anhaltspunkt zu Angebotserstellung und -kalkulation und begründet keine Abnahmeverpflichtung des Auftraggebers bzw. seiner Beschäftigten oder Begrenzung des Angebotes. Abweichend hiervon wird eine Höchstmenge von 64.800 geleasten Fahrrädern für diese Rahmenvereinbarung Leasing festgesetzt. Dies entspricht einer Nutzung des Angebotes durch etwa 30 Prozent der Beschäftigten und Bediensteten.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price90%
Das Angebot mit dem niedrigsten fiktiven Mittelwert gem. Angebotsvordruck erhält die maximal erreichbare Punktzahl 900. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktwert je ein Prozent höheren fiktiven Mittelwert. Beispiel: Bei einem Angebot mit 10 % höheren Mittelwert als das Angebot mit den niedrigsten Mittelwert erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Preises 810 Punkte von 900 möglichen Punkten.
- quality10%
Die Bewertung erfolgt anhand der Unterkriterien "Versicherung" und "Händlernetz". Detaillierte Angaben sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung