Fahrplanmäßige Schienenpersonennahverkehrsleistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 26.02.2027, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 01.06.2026
- CPV-Codes
- Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung (60210000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 701854-2026
- Verfahrensnummer
- 30f18e02-c7c4-4383-99d5-1f7a54391cbe
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales und die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH, schreibt fahrplanmäßige Zugverbindungen im Schienenpersonennahverkehr aus. Der Auftrag umfasst rund 7,3 Millionen Zugkilometer pro Jahr auf sechs Linien zwischen unter anderem Dessau, Leipzig, Halle (Saale), Magdeburg und Lutherstadt Wittenberg; zusätzliche Leistungen auf weiteren Linien können optional beauftragt werden. Für diese optionalen Leistungen ist ein Betriebsbeginn frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 und spätestens im Dezember 2032 vorgesehen; außerdem kann die Leistung für das Fahrplanjahr 2046 beauftragt werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Vergabe von SPNV-Leistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz II
Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.
Frist: 26.02.2027, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, wie auch des Nichtvorliegens der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: (1) Eigenerklärung des Bieters (MDSB-II_1040_Bewerbererklaerung) (2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots folgende Informationen bereitstellen: - (Handels-)Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - (Handels-)Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. • Im Hinblick auf die Verpflichtung des Bieters zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB ist die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ vom zuständigen Finanzamt ausreichend, soweit diese die Steuerarten Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer umfasst. Sofern der Bieter bzgl. der Gewerbesteuer bei verschiedenen Finanzämtern veranlagt ist, ist exemplarisch jene Bescheinigung des Finanzamts ausreichend, bei welcher der Bieter mit der Steuerart Körperschaftssteuer geführt wird. • Für den Nachweis, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bietern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Weiterhin ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Unfallversicherung vorzulegen. • Für den Nachweis auf das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist die Vorlage einer Negativbescheinigung des gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 InsO zuständigen Insolvenzgerichts ausreichend. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (4) Gemäß Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung MDSB-II_1070_Eigenerklaerung_Sanktionen_Russland zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter unter Bestimmung einer Frist nach § 48 Abs. 7 VgV zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Vergabe von SPNV-Leistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz II
- Die mit Preisstand 2025 kalkulierten absoluten Kosten entsprechend • Blatt1a_KalkSchema_Grundnetz MDSB-II_2001_Kalkulationsschema, • Blatt1b_KalkSchema_RB52 MDSB-II_2001_Kalkulationsschema, • Blatt1c_KalkSchema_SXC MDSB-II_2001_Kalkulationsschema und • Blatt1b_KalkSchema_RB51_h-Takt MDSB-II_2001_Kalkulationsschema werden auf Grundlage der festgelegten Dynamisierungen und unter Berücksichtigung der Regelungen der Anlage MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel für jedes Kalenderjahr – beginnend ab dem Kalenderjahr 2026 – wertgesichert. Nur zum Zweck der Angebotsbewertung werden die folgenden Preissteigerungen für die Fortschreibung der indizierten Preisbestandteile angenommen: Strom (Index 1) 5,0%, Energienebenkosten (Index 2) 3,0%, H49 (Index 3) 3,0%, PKI SPNV (Index 4) 3,5%, Erzeugerpreisindex (Index 5) 3,5 %, Trasse Leerfahrten (Index 6) 3,0 % und Verbraucherpreis 3,0%. Die Wertsicherung der Angebotspreise erfolgt zunächst für das Grundnetz und die optionalen Betriebsleistungen in gleicher Weise. Zur Ermittlung des Preises des Angebots werden die wertgesicherten absoluten Angebotspreise des Grundnetzes und der optionalen Betriebsleistungen entsprechend der folgenden Aufstellung summiert: • Absoluter wertgesicherter Angebotspreis 2032 ff des Grundnetzes für die Kalenderjahre 2032 ff • 50% der absoluten wertgesicherten Angebotspreise 2032ff. der optionalen Betriebsleistungen für die Kalenderjahre 2032ff. Die so ermittelten Angebotspreise für jedes Kalenderjahr der Vertragslaufzeit werden unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 2 Prozent p. a. auf das Jahr 2032 abgezinst. Die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden jährlichen Angebotspreise nach Abzinsung, die Summe der für die Bewertung zu berücksichtigenden kalkulierten jährlichen Pauschalausgleichsbeträge aus der Regelung zum Umgang mit den Erlösen aus SGB IX der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg nach Abzinsung und die kalkulierten Vorlaufkosten (ohne Wertsicherung) sowie 50% der Vorlaufkosten für die optionalen Betriebsleistungen (ohne Wertsicherung) bilden den Angebotspreis der ers-ten Stufe. Die Verfahrensweise der Ermittlung des Preises des Angebots für die erste Stufe ist in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema auf den Blättern 4 und 5 beispielhaft dargestellt. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret MDSB-II_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
- Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfließen. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten sind zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen werden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 42,9 % mit maximal 15 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 51,4 % mit maximal 18 Bewertungspunkten und Personalkonzept 5,7 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt können je Angebot maximal 35 Bewertungspunkte erreicht werden. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret MDSB-II_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
Vergabeunterlagen
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Anforderungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, wie auch des Nichtvorliegens der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: (1) Eigenerklärung des Bieters (MDSB-II_1040_Bewerbererklaerung) (2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots folgende Informationen bereitstellen: - (Handels-)Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - (Handels-)Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. • Im Hinblick auf die Verpflichtung des Bieters zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB ist die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ vom zuständigen Finanzamt ausreichend, soweit diese die Steuerarten Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer umfasst. Sofern der Bieter bzgl. der Gewerbesteuer bei verschiedenen Finanzämtern veranlagt ist, ist exemplarisch jene Bescheinigung des Finanzamts ausreichend, bei welcher der Bieter mit der Steuerart Körperschaftssteuer geführt wird. • Für den Nachweis, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bietern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Weiterhin ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Unfallversicherung vorzulegen. • Für den Nachweis auf das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist die Vorlage einer Negativbescheinigung des gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 InsO zuständigen Insolvenzgerichts ausreichend. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (4) Gemäß Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung MDSB-II_1070_Eigenerklaerung_Sanktionen_Russland zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben. Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter unter Bestimmung einer Frist nach § 48 Abs. 7 VgV zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern.
Änderungen und Bieterfragen
2 Einträge- 12.10.2026Berichtigung 2zu Ziffer 5.1.12: Bedingungen für die Auftragsvergabe - Bedingungen für die Einreichung: bisherige Frist für den Eingang der Angebote: 19.01.2026, 14:00 Uhr, neue Frist für den Eingang der Angebote: 26.02.2027, 12:00 Uhr; bisherige Bindefrist der Angebote: 30.04.2027 (102 Tage) neue Bindefrist der Angebote: 30.06.2027 (125 Tage)
- 20.08.2026Berichtigung 1Bekanntmachung 577586-2026
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