Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: Spiering GmbH & Co. KG
Auftragswert
unbekannt
Zuschlag am
27. Juli 2026
Fahrdienstleistungen für Schüler mit Behinderung

Was wird ausgeschrieben
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven schreibt Fahrdienstleistungen für Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder körperlicher Behinderung aus. Der Auftrag umfasst die tägliche Beförderung zu verschiedenen Schulstandorten außerhalb des Stadtgebiets. Es handelt sich um insgesamt neun Beförderungsfälle, darunter auch Rollstuhltransporte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Fahrdienstleistungen für Menschen mit Behinderung
Das Sozialamt der Stadt Bremerhaven sucht einen Dienstleister für die tägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu speziellen Schulen in Niedersachsen und Bremen. Der Auftrag umfasst aktuell neun Beförderungsfälle, wobei auch der Transport von Rollstuhlfahrern sichergestellt werden muss. Da es sich um eine tägliche Schulfahrt handelt, ist Zuverlässigkeit bei der Routenplanung und Betreuung der Kinder entscheidend. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben.
Aufteilung in Lose
1 LotZiel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Juli 2026Zuschlag erteiltZuschlag an Spiering GmbH & Co. KG