Vergabeentscheid
Zuschlag erteilt
Auftragsgewinner: unbekannt
Auftragswert
unbekannt
Schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung
Was wird ausgeschrieben
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven schreibt die tägliche Beförderung von ca. 124 Schülerinnen und Schülern mit Behinderung zu 12 Schulstandorten aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich nach den Schulstandorten (Nord, Süd und Außerhalb) gliedern. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Magistrat der Seestadt Bremerhaven - Sozialamt - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Ab-schluss mehrerer Verträge für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zwischen Wohnadresse der Schülerin oder des Schülers (SuS) und den jeweiligen Schulstandorten und zurück. Das Sozialamt des Magistrats der Seestadt Bremerhaven hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilha-be an Bildung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung am Schulleben uneingeschränkt und ohne jegliche Unterbrechungen, sichergestellt wird. Die Beförderung von mobilitätseingeschränkten anspruchsberechtigten Schüle-rinnen und Schülern von ihrem Wohnort zur Schule ist hierbei eine Voraussetzung, welche die Teil-habe am Schulleben für diese Menschen erst ermöglicht. Die Vergabe erfolgt in 3 Teillosen (siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer 4.1 - Losaufteilung). Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) je Los für die schultägliche Beförde-rung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperli-cher Behinderung zu beauftragen. Weitere Informationen zum Leistungsgegenstand entnehmen Sie bitte Ziffer 4 ff. der Leistungsbe-schreibung. Die zu befördernden Schülerinnen und Schüler verteilen sich aktuell auf 12 Schulstandorte (9 Stand-orte in Bremerhaven; 1 Standort in Geestland/Debstedt sowie 2 Standorte in Bremen). Insgesamt sind ca. 124 Schülerinnen und Schüler mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperli-cher Behinderung zu befördern.
Das Sozialamt der Stadt Bremerhaven sucht Fahrdienstleister für den täglichen Transport von etwa 124 Kindern und Jugendlichen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen zu ihren jeweiligen Schulen. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt, die sich nach den geografischen Schulstandorten richten: Los 1 deckt den Bereich Nord ab, Los 2 den Bereich Süd und Los 3 umfasst Standorte außerhalb von Bremerhaven, etwa in Bremen und Geestland. Die Beförderung ist essenziell, um die Teilhabe dieser Schülerinnen und Schüler am Unterricht sicherzustellen. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere der drei Lose bewerben, wobei der Zuschlag allein auf Basis des günstigsten Preises erfolgt.
Aufteilung in Lose
3 LoteZiel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinde-rung zu beauftragen. Los 1: Schulstandort Nord Schule 1: Friedrich-Ebert-Schule ca. 17 SuS (Schülerinnen und Schüler) Schule 2: Johann-Gutenberg-Schule ca. 15 SuS Schule 3: Neue Grundschule Lehe ca. 10 SuS Schule 4: Schule am Ernst-Reuter-Platz ca. 3 SuS Schule 5: Haus Anne Frank ca. 14 SuS Gesamt ca. 59 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 7 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstand-orte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schul-standorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbe-schreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch eben-falls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbe-schreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beach-ten.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinde-rung zu beauftragen. Los 2: Schulstandort Süd Schule 1: Allmersschule ca. 2 SuS Schule 2: Surheider Schule ca. 22 SuS Schule 3: Oberschule Geestemünde ca. 14 SuS Schule 4: Paula-Modersohn-Schule ca. 18 SuS Gesamt ca. 56 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstand-orte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schul-standorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbe-schreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch eben-falls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbe-schreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beach-ten.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) für die schultägliche Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit wesentlicher oder drohender geistiger und/oder körperlicher Behinderung zu beauftragen. Los 3: Schulstandort Außerhalb (Niedersachsen, Bremen (HB)) Schule 1: Seeparkschule (Geestland/Debstedt) ca. 3 SuS Schule 2: Schule an der Markusallee (HB) ca. 2 SuS Schule 3: Georg-Droste-Schule (HB) ca. 4 SuS Gesamt ca. 9 Beförderungsfälle, davon (aktuell) ca. 2 Menschen mit Rollstuhlnutzung Die Anzahl der zu befördernden Schülerinnen und Schüler sowie deren Verteilung auf die Schulstandorte kann sich im Laufe des Schuljahres ändern; ebenso ist eine Veränderung der Anzahl der Schulstandorte (Erhöhung oder Verringerung) möglich. Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den beiden Schulstandorten in der Stadt Bremen, erfolgt gemeinsam. Der AN hat sicherzustellen, dass im Rahmen der Schülerbeförderung die Mitfahrt von persönlichen Assistenzen (pA) der zu befördernden Schülerinnen und Schüler jederzeit möglich ist. Die Mitfahrt weiterer Begleitpersonen, wie z.B. Eltern, ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung der der Fahrdienstleitung zulässig. Eine Beförderungspflicht besteht grundsätzlich nur an Schultagen (siehe Ziffer 4.2 der Leistungsbeschreibung). Im kommenden Schuljahr 2026/2027 werden die Schultage ca. 185 Tage betragen. Von dieser Anzahl wird in der Angebotsabgabe ausgegangen. Die Anzahl der Schultage kann jedoch ebenfalls von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Für weitere Einzelheiten allgemeiner Art bzw. spezifisch zu den einzelnen Losen ist die Leistungsbeschreibung mitsamt den Vertragsbedingungen und insbesondere die Ziffern 4 ff. zwingend zu beachten.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 26. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert