Behindertenfahrdienst für den Ennepe-Ruhr-Kreis

Was wird ausgeschrieben
Der Ennepe-Ruhr-Kreis schreibt einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen in zwei Losen aus. Der Auftrag umfasst sowohl eine Pflichtleistung im Rahmen der Eingliederungshilfe als auch eine freiwillige Leistung zur Daseinsvorsorge für Fahrten des täglichen Lebens. Das Unternehmen erhält eine Liste berechtigter Nutzer und stellt die Beförderung sicher, wobei medizinische Fahrten ausgeschlossen sind.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Leistungsangebot umfasst eine Pflicht- und eine freiwillige Leistung. Die Vergabe dieses Leistungsangebotes erfolgt in zwei Losen. Los 1: Der Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2). Los 2: Für die Menschen mit Behinderung, die die vorgenannten Voraussetzungen nicht in Gänze erfüllen, jedoch ständig auf die Benutzung eines Rollstuhls angewiesen sind und aufgrund der Schwere oder Art ihrer körperlichen Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel und keine normalen Taxen benutzen können, wird der Fahrdienst zudem vom Ennepe-Ruhr-Kreis als freiwillige Leistung im Sinne der Daseinsvorsorge angeboten. Insgesamt wird der Fahrdienst für alle Fahrten des täglichen Lebens benötigt. Dem Berechtigten soll damit der Kontakt mit seiner Umwelt und die Beteiligung am öffentlichen und kulturellen Leben ermöglicht werden. Fahrten, für die andere Leistungsträger die Kosten zu übernehmen haben (z.B. Krankenfahrten, Fahrten zum Arzt, zu Therapien), Fahrten zur Tagespflege und darüber hinaus ständig andere erforderliche Fahrten, wie Fahrten zur Schule, zur Ausbildungs- und Arbeitsstelle sind nicht zulässig. Dem ausführenden Unternehmen wird durch den Ennepe-Ruhr-Kreis eine Liste der berechtigten Nutzer des Fahrdienstes zur Verfügung gestellt. Neubewilligungen werden dem ausführenden Unternehmen gemeldet, die Liste von dort entsprechend ergänzt.
Der Ennepe-Ruhr-Kreis sucht einen Dienstleister für die Beförderung von Menschen mit Behinderungen, die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen keine öffentlichen Verkehrsmittel oder regulären Taxis nutzen können. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 deckt die gesetzliche Pflichtleistung der Eingliederungshilfe ab, während Los 2 eine freiwillige Leistung der Daseinsvorsorge für weitere berechtigte Personen umfasst. Der Fahrdienst soll die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, wobei Fahrten zu medizinischen Zwecken, zur Schule oder zur Arbeit explizit ausgenommen sind. Der Auftragnehmer erhält vom Kreis eine fortlaufend aktualisierte Liste der berechtigten Nutzer.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
- Einreichung eines Angebotskonzepts (max. 5 Seiten) zur Qualitätsbewertung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB sowie den in § 124 Abs. 2 GWB aufgeführten Gesetzen. Zwingende Ausschlussgründe sind in erster Linie bestimmte Straftaten, die sich unmittelbar auf die Eignung des Bieters auswirken. Die Straftaten sind in § 123 Abs. 1 Ziffer 1 bis 10 GWB aufgeführt. Bei Verletzung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung kann ein Ausschluss nach § 123 Abs. 4 GWB erfolgen. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten drei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist oder • gem. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mit einer Geldbuße in der dort genannten Höhe belegt worden ist. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Datei E1) für sich und evtl. Bewerber-/Bietergemeinschaftsmitglieder mit seinem Angebot einzureichen. (Selbiges gilt für jeden Eignungsleiher (Datei E4 534 EU-EN); bei Unterauftragsvergabe (Datei E3 533 EU-EN) spätestens vor Vertragsschluss). Weiterhin gelten die Ausschlussregelungen der VGV (vgl. § 57 VgV, § 60 VGV). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Unterlagen können gemäß § 54 VgV und den Angaben in der Auftragsbekanntmachung nachgefordert werden.
Aufteilung in Lose
2 LoteDer Ennepe-Ruhr-Kreis hat als Leistungsangebot der Eingliederungshilfe zur Sozialen Teilhabe (Pflichtleistung) einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderung eingerichtet (§ 113 Abs.2 Nr. 7 i.V.m. § 83 Abs.1 Nr.1 SGB IX). Der Behindertenfahrdienst (kurz: BFD) soll von Rollstuhlfahrern und anderen Menschen mit Behinderung, die auf Grund der Schwere oder Art der körperlichen Beeinträchtigung weder öffentliche Verkehrsmittel noch ein normales Taxi benutzen können, in Anspruch genommen werden können (§ 99 SGB IX). Einzelheiten ergeben sich aus den „Richtlinien zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung“ (Anlage D2).
Dienstleistung offen VgV
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price80%
Im Rahmen der Bewertung wird der Preis mit einer Höchstpunktzahl von 80 Punkten gewertet. Der Bieter, der das preisniedrigste (wertbare) Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 80 Punkten. Angebote mit dem zweifachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Es wird folgende Formel angewandt: (Niedrigster wertbarer Angebotspreis * 2 – Angebotspreis des jeweiligen Bieters) x 80 Punkte / niedrigster wertbarer Angebotspreis Es werden jeweils nur volle Punkte vergeben. Hierbei gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Bei gleicher Endpunktzahl wird der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
- quality20%
Das Kriterium Qualität wird anhand eines dem Angebot beizufügenden Angebotskonzeptes bewertet. Das Konzept sollte in Fließtext verfasst sein und maximal 5 Seiten umfassen. Das Konzept sollte darstellen, wie das Unternehmen den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umsetzen wird und welche Erfahrungen in diesem Bereich bestehen. Hierbei soll erläutert werden, wie lange und in welchen Umfang Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen bestehen und wie man beabsichtigt, auf die besonderen Bedürfnisse der Fahrgäste einzugehen. Weiterhin muss erläutert werden, wie die regelmäßigen Unterweisungen der Fahrer und Begleitpersonen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, sowie der Umgang mit den technischen Hilfsmitteln der Fahrzeuge durchgeführt werden.
- price20%
Im Rahmen der Bewertung wird der Preis mit einer Höchstpunktzahl von 80 Punkten gewertet. Der Bieter, der das preisniedrigste (wertbare) Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 80 Punkten. Angebote mit dem zweifachen des niedrigsten, wertbaren Preises sowie Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Angebote wird im Verhältnis dazu linear durchgeführt. Es wird folgende Formel angewandt: (Niedrigster wertbarer Angebotspreis * 2 – Angebotspreis des jeweiligen Bieters) x 80 Punkte / niedrigster wertbarer Angebotspreis Es werden jeweils nur volle Punkte vergeben. Hierbei gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Bei gleicher Endpunktzahl wird der Zuschlag auf das preislich günstigste Angebot erteilt.
- quality20%
Das Kriterium Qualität wird anhand eines dem Angebot beizufügenden Angebotskonzeptes bewertet. Das Konzept sollte in Fließtext verfasst sein und maximal 5 Seiten umfassen. Das Konzept sollte darstellen, wie das Unternehmen den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung umsetzen wird und welche Erfahrungen in diesem Bereich bestehen. Hierbei soll erläutert werden, wie lange und in welchen Umfang Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen bestehen und wie man beabsichtigt, auf die besonderen Bedürfnisse der Fahrgäste einzugehen. Weiterhin muss erläutert werden, wie die regelmäßigen Unterweisungen der Fahrer und Begleitpersonen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, sowie der Umgang mit den technischen Hilfsmitteln der Fahrzeuge durchgeführt werden.
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung