Fahrbahnmarkierungsarbeiten auf der A9 zwischen km 24 und 44

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Markierungsarbeiten auf der A9 in Fahrtrichtung Berlin zwischen den Kilometern 24,654 und 44,870 aus. Der Auftrag umfasst die Herstellung von insgesamt über 42.000 Metern Längsmarkierung vom Typ II. Die Maßnahme ist als Los 4 einer größeren Erhaltungsmaßnahme definiert.
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Erhaltungsmaßnahme A9, linke Richtungsfahrbahn in Fahrtrichtung Berlin, km 24,654 bis 44,870 - Los 4 Markierung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Erneuerung der Fahrbahnmarkierungen auf der Autobahn A9 in Fahrtrichtung Berlin. Konkret geht es um einen Abschnitt von etwa 20 Kilometern Länge, auf dem insgesamt über 42 Kilometer an Längsmarkierungen (Typ II) aufgebracht werden müssen. Es handelt sich um eine spezialisierte Instandhaltungsmaßnahme, bei der die Einhaltung gesetzlicher Standards und die fachgerechte Ausführung im Vordergrund stehen. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA9, km 24 bis 44, linke RF_Los 4 Markierung 1 psch Baustellen einrichten 22.000 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrbahnbegrenzung 0,15m 20.890 m Längsmarkierung Typ II herstellen, Fahrbahnbegrenzung 0,30m
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung