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Fahrbahnmarkierungsarbeiten 2026/2027 im Bereich der Anschlussstelle Kempten

Bayern
München, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauMarkierungsarbeitenInfrastrukturOeffentliche AuftraggeberVerkehrssicherheit
Auftragswert
~€150k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Markierungsarbeiten für den Zeitraum 2026/2027 im Bereich der Anschlussstelle Kempten aus. Es handelt sich um eine Bauleistung, die im offenen Verfahren vergeben wird. Der Auftrag umfasst die Erneuerung oder Instandhaltung der Fahrbahnmarkierungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A. 10KE.002 A Ausstattung 2022-2024, M26.1 Markierung 2026/27 AS Kempten

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für Fahrbahnmarkierungsarbeiten im Bereich der Anschlussstelle Kempten für die Jahre 2026 und 2027. Bei diesen Arbeiten werden die Fahrbahnlinien und Markierungen auf der Autobahn erneuert oder instand gesetzt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Das Projekt wird als offenes Verfahren ausgeschrieben, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und gesetzlichen Mindeststandards belegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000M26.1 Markierung 2026/27 AS Kempten

M26.1 Markierung 2026/27 AS Kempten

CPV 45000000, 45233221Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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