TED·523164-2026·Schließt in 7 Tagen

Fahrbahnerneuerung auf der A2 zwischen Landesgrenze Sachsen-Anhalt und Anschlussstelle Helmstedt

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturStrassenbauAutobahnInfrastrukturOeffentliche AusschreibungBauleistungen
Auftragswert
~€5.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
5. Aug. 2026
7 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Fahrbahnerneuerung (FBE) auf der A2 zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt im Bereich der Autobahninfrastruktur. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Zuschlagskriterium des niedrigsten Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A2 FBE LGrSA - Helmstedt, A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes plant eine Fahrbahnerneuerung auf der Autobahn A2 im Abschnitt zwischen der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und der Anschlussstelle Helmstedt. Bei diesem Bauvorhaben wird die Fahrbahn grundlegend instand gesetzt, um die Verkehrssicherheit und Infrastrukturqualität zu gewährleisten. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Bauunternehmen direkt um den Auftrag bewerben. Der Zuschlag wird ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises erteilt, was den Fokus auf eine wirtschaftliche Ausführung legt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Mindestlohngesetzes und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt

A2 - FBE zw. LGr. ST und AS Helmstedt

CPV 45000000Frist 5. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 5. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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