Fahrbahnerhaltung der BAB 73

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Instandsetzung der Fahrbahnen der BAB 73 auf einer Länge von ca. 5,5 km aus. Der Auftrag umfasst die Erneuerung der Deck-, Binder- und Asphalttragschichten in drei Bauphasen sowie begleitende Nebenarbeiten wie den Rückbau von Schlitzrinnen. Die Ausführung ist für beide Fahrtrichtungen vorgesehen.
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Instandsetzung der Fahrbahnen durch Erneuerung der Deck- und Binderschicht verbunden mit partiellem Ersatz der Asphalttragschicht.
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Sanierung eines rund 5,5 Kilometer langen Abschnitts der Autobahn A 73. Dabei werden die oberen Asphaltschichten, bestehend aus Deck-, Binder- und teilweise der Tragschicht, erneuert, um die Fahrbahnqualität langfristig zu sichern. Die Arbeiten finden in drei aufeinanderfolgenden Verkehrs- und Bauphasen statt, um den laufenden Verkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Neben dem reinen Straßenbau gehören auch der Rückbau und die Neuerrichtung von Entwässerungsrinnen zum Leistungsumfang. Das Projekt richtet sich an spezialisierte Unternehmen im Bereich des Autobahnbaus.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zu Mindestlohn, Arbeitnehmerentsendung und Lieferkettensorgfaltspflichten
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotInstandsetzung der Fahrbahnen der BAB 73 durch Erneuerung der Deck- und Binderschicht (ACD+ACB) verbunden mit partiellem Ersatz der Asphalttragschicht (ACT) in 3 Verkehrs- und Bauphasen auf ca. 5,5km Länge für beide Fahrtrichtungen inkl. aller Nebenarbeiten. Fräsen einer ACD+ACB-Schicht aus Splittmastixasphalt und einer Schicht ACT. Keilfräsen der ACT im Bereich von Querneigungswechseln. Rückbau und Neuherstellung von Schlitzrinnen im Ausbaubereich. Herstellen der ACT und der Deckschichten ACD+ACB in Splittmastixasphalt auf gesamter Breite und Länge inkl. aller Markierungsarbeiten aus Kaltplastikmassen mit Agglomeraten bzw. aus Kaltspritzplastik.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 20. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung