Färbeeindeckautomat für Krankenhauslabor
Was wird ausgeschrieben
Das Sana Klinikum Lichtenberg beschafft einen neuen Färbeeindeckautomaten für den Laborbereich. Die Leistung umfasst Lieferung, Montage, Aufstellung, Installation und Inbetriebnahme des Gerätes. Der Auftrag ist auf 10 Jahre (3650 Tage) angelegt, wobei die Servicekosten über den gesamten Zeitraum in die Bewertung einfließen. Die Vergabe erfolgt anhand der Investitionskosten (55 %), Nutzerbewertung (25 %), technischer Anforderungen (15 %) und Nachhaltigkeit (5 %).
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Das Sana Klinikum Lichtenberg beabsichtigt einen Färbeindeckau-tomaten neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt zu entnehmen.
Das Sana Klinikum Lichtenberg, ein Krankenhaus in Berlin-Lichtenberg, beschafft einen Färbeeindeckautomaten für sein Labor. Solche Geräte werden in der medizinischen Diagnostik verwendet, um Gewebeproben oder andere Laborproben automatisch zu färben und einzudecken — ein wichtiger Schritt für die pathologische Untersuchung. Der Auftrag umfasst die komplette Lieferung bis zur funktionsfähigen Inbetriebnahme. Die Vergabekriterien berücksichtigen neben den reinen Anschaffungskosten auch die Servicekosten über zehn Jahre sowie die Nutzerfreundlichkeit und Nachhaltigkeit des angebotenen Geräts.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Eignung durch Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen (§§123,124 GWB)
- Keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes
- Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
- Erklärung zur Einhaltung von Tarif- und Mindestlohn
- Erklärung zu Antikorruption und Russland-Sanktionen (EU-Verordnung 2022/576)
- Kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
- Nachweis über erfolgreiche Lieferung, Montage und Inbetriebnahme vergleichbarer Geräte
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht gem § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten im Unternehmen zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gem § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 - 9 GWB in Bezug auf eine Person/en oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen Angaben zum Wettbewerbsregister Erklärung, dass für das Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung als Mindestanforderung einzureichen: - Erklärung Tarif- und Mindestlohn - Erklärung Antikorruption - Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - Erklärung zur Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1197 der Kommission vom 16 Juni 2025 Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen. § 129 des StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung § 129a des StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) § 129b des StGBes (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung § 89c des StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des StGB zu begehen § 261 des StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 263 des StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden § 264 des StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. § 299 des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) §§ 299a und 299b des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) den §§ 333 und 334 des StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung) jeweils auch in Verbindung mit § 335a des StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung. Erfüllt der Bewerber die Mindestanforderungen nicht, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor wenn das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Sana Klinikum Lichtenberg beabsichtigt einen Färbeindeckau-tomaten neu zu beschaffen. Die genauen Kriterien sind der Anlage 1 Leistungsverzeichnis und Preisblatt zu entnehmen. Die Geräte sowie Ausstattungen sind unter Beachtung der baulichen Gegebenheiten anzubieten. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Lieferung, Montage, Auf-stellung, Installation und Inbetriebnahme des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen An-gebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbe-reiches. Die Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu er-bringen. Der Abschluss eines Kaufvertrages ist obligatorisch. Ein Ortstermin kann in der Kalenderwoche 21 vor Ablauf der Ange-botsfrist durchgeführt werden, ist jedoch nicht verpflichtend. Bieter, die an einem Ortstermin teilnehmen möchten, haben die Vergabestelle bis spätestens zum 11.05.2026 darüber zu informie-ren. Nach fristgerechter Anmeldung erhalten die interessierten Bieter die entsprechenden Informationen zum Ortstermin. Jeder Bieter erhält einen eigenständigen Ortstermin. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei soll geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Ein-richtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut wer-den kann (z.B. Servertechnik) und welche ergänzenden Maßnahmen notwendig sind. Die Angebotsfrist wurde deshalb mit 40 Tagen ange-setzt. Die Installation soll schnellst möglich voraussichtlich in Q3/2026 er-folgen. Das Sana Klinikum Lichtenberg (Träger Sana Kliniken Berlin-Brandenburg GmbH) ist Empfänger von Fördermitteln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. In dem Leistungsverzeichnis (Anlage 1) sind die vom Bieter auszufül-lenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt. Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in dem Leistungsverzeichnis zu beantworten. Als Antwortkategorie ste-hen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Ver-fügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots. Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt. Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis benannten Spezifikationen Bezug genommen. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- quality15%
Technische Anforderungen
- quality5%
Nachhaltigkeit
- quality25%
Nutzerbewertung
- cost55%
Investitionskosten + Servicekosten über 10 Jahre
Zeitplan
- 30. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung