Facility-Management-Dienstleistungen für LabCampus-Gebäude Lab48 und Lab52
Die LabCampus GmbH am Münchener Flughafen vergibt technische und infrastrukturelle Facility-Management-Leistungen für zwei moderne Verwaltungs- und Forschungsimmobilien mit Veranstaltungsflächen. Das Auftragsvolumen umfasst das Gebäudemanagement für Lab48 (29.400 m² BGF, Baujahr 2022) und Lab52 (14.400 m² BGF, Baujahr 2023) mit insgesamt 43.800 m² Nutzfläche. Die Dienstleistungen beinhalten Objektverwaltung, Reinigung, Grünanlagenpflege, technischen Betrieb inklusive Wartung und Instandsetzung, Störungsbeseitigung, Kleinreparaturen sowie Konferenzraumverwaltung.
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Bei den Dienstleistungen handelt sich in beiden Gebäuden um technisches und infrastrukturelle Facility-Management-Leistungen für moderne Verwaltungs- und Forschungsimmobilien mit Veranstaltungsflächen. Insbesondere müssen nachfolgende Dienstleistungen erbracht werden: - Objektverwaltung - Unterhalts- und Glasreinigung - Außen- und Grünanlagenpflege - Betrieb der technischen Anlagen inkl. Bedienen, Inspektion, Wartung und Instandsetzungen - Störungsbeseitigung und Dokumentation - Mangelerfassung und Dokumentation - Kleinreparaturen und Hausmeisterleistungen - Konferenzraumverwaltung Kennzahlen der Gebäude - Lab48, Baujahr 2022, Geschosse 4 + EG, BGF 29.400 m2 - Lab52, Baujahr 2023, Geschosse 4 + EG, BGF 14.400 m2
- Eigenerklärung nach § 123 GWB (keine zwingenden Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung nach § 124 GWB (keine fakultativen Ausschlussgründe)
- Eigenerklärung nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz)
- Eigenerklärung zu sonstigen Ausschlussgründen und Sanktionen
- Nachweis der fachlichen Eignung für technisches und infrastrukturelles FM
- Erfahrung mit der Bewirtschaftung von Büro- und Forschungsimmobilien
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO
Bei den Dienstleistungen handelt sich in beiden Gebäuden um technisches und infrastrukturelle Facility-Management-Leistungen für moderne Verwaltungs- und Forschungsimmobilien mit Veranstaltungsflächen. Insbesondere müssen nachfolgende Dienstleistungen erbracht werden: - Objektverwaltung - Unterhalts- und Glasreinigung - Außen- und Grünanlagenpflege - Betrieb der technischen Anlagen inkl. Bedienen, Inspektion, Wartung und Instandsetzungen - Störungsbeseitigung und Dokumentation - Mangelerfassung und Dokumentation - Kleinreparaturen und Hausmeisterleistungen - Konferenzraumverwaltung Kennzahlen der Gebäude - Lab48, Baujahr 2022, Geschosse 4 + EG, BGF 29.400 m2 - Lab52, Baujahr 2023, Geschosse 4 + EG, BGF 14.400 m2
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- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung