TED·540029-2026·Schließt in 21 Tagen

Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau eines Busbetriebshofs

Baden-Württemberg
Heilbronn, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
PlanungsleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrswesenOeffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturPlanungsleistungenStadtwerkeBauplanungElektromobilitaet
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
24. Aug. 2026
21 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadtwerke Heilbronn GmbH schreibt fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau eines Busbetriebshofs aus. Ziel ist die Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die gesamte Anlage, inklusive Werkstätten, Verwaltungsgebäuden und Ladeinfrastruktur. Der Auftrag umfasst die planerische Vorbereitung für das kommunale Verkehrsunternehmen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn.

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadtwerke Heilbronn suchen Unterstützung bei der Planung ihres neuen Busbetriebshofs. Konkret geht es darum, eine sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung zu erstellen – das ist ein detailliertes Dokument, das festlegt, welche Anforderungen der neue Betriebshof erfüllen muss, damit er später von Baufirmen umgesetzt werden kann. Der neue Standort soll alle notwendigen Bereiche für einen modernen Busbetrieb abdecken, wie zum Beispiel Werkstätten, Waschhallen, Verwaltungsgebäude und die notwendige Ladeinfrastruktur für Elektrobusse. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Planungsaufgabe für ein kommunales Infrastrukturprojekt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB beachten
  • Einhaltung der Vorgaben zur Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau bzw. die grundlegende Umstrukturierung eines Busbetriebshofs für die Stadtwerke Heilbronn GmbH

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn. Der Busbetriebshof (BBH) dient dem Betrieb eines modernen kommunalen Verkehrsunternehmens und umfasst insbesondere Fahrzeugabstellanlagen, Werkstätten, Waschhallen, Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Sozial- und Aufenthaltsbereiche, technische Betriebsgebäude, Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, Energieversorgungsanlagen, Freianlagen, Verkehrsflächen sowie sämtliche hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Einrichtungen. Die vertragsgegenständliche Planung des Auftragnehmers hat zu berücksichtigen, dass das Gesamtobjekt in wirtschaftlichen Bauabschnitten sukzessive realisiert und in Betrieb genommen wird. Ziel der Planungsleistungen ist die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine spätere Vergabe an einen Totalunternehmer. Totalunternehmer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung meint den noch zu beauftragenden Auftragnehmer für die vollständige noch erforderliche Planung und den Bau des vertragsgegenständlichen Busbetriebshofes auf Grundlage der vertragsgegenständlich zu erstellenden FLB. Basis der FLB bildet eine wirtschaftliche, funktionale, nachhaltige und genehmigungsfähige Vorplanung, die durch den Auftragnehmer zu erstellen ist. Die Beauftragung umfasst die FLB mit den HOAI-Leistungsphasen Grundlagenermittlung (Lph. 1) und Vorplanung (Lph. 2) der nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern, zur Schaffung einer vollständigen Planungs-, Kosten-, Termin- und Qualitätsgrundlage. Darüber hinaus sind alle Grundlagen für die Förderanträge zur Förderung nach dem LGVFG zu erarbeiten und bei der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber mitzuwirken. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Fachplanungen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Leistungsumfang enthalten sind oder nicht, und stellt die fachübergreifende Abstimmung und Integration aller Planungsleistungen in die FLB sicher. Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Leistungen in Anlehnung an die Grundleistungen der HOAI 2021 beschrieben werden, ist für die Auslegung einzelner Leistungspflichten die zur HOAI 2013 oder 2021 ergangene Rechtsprechung maßgeblich.

CPV 71000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen

    70%
  • price

    Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 24. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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