Fachübergreifende Planungsleistungen für den Neubau eines Busbetriebshofs

Was wird ausgeschrieben
Die Stadtwerke Heilbronn GmbH schreibt fachübergreifende Planungsleistungen zur Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für den Neubau eines Busbetriebshofs aus. Der Auftrag umfasst die Konzeption von Werkstätten, Abstellanlagen und Verwaltungsgebäuden. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 17. August 2026.
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn.
Die Stadtwerke Heilbronn planen den Neubau eines modernen Busbetriebshofs und suchen hierfür ein Planungsbüro, das die sogenannte funktionale Leistungsbeschreibung erstellt. Dabei handelt es sich um ein Dokument, das die Anforderungen an das Bauprojekt so beschreibt, dass Unternehmen später ein konkretes Angebot für die Umsetzung abgeben können. Der neue Betriebshof soll unter anderem Werkstätten, Waschhallen, Abstellflächen für Busse sowie Sozial- und Verwaltungsräume umfassen. Da es sich um ein komplexes Infrastrukturprojekt handelt, ist eine fachübergreifende Planung erforderlich, um alle technischen und betrieblichen Aspekte zu berücksichtigen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der Eignung gemäß VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Klarstellung: Mit dem vorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist Folgendes gemeint: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von fachübergreifenden Planungsleistungen zur Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (im Folgenden FLB genannt) für den Neubau des Busbetriebshofes der Stadtwerke Heilbronn. Der Busbetriebshof (BBH) dient dem Betrieb eines modernen kommunalen Verkehrsunternehmens und umfasst insbesondere Fahrzeugabstellanlagen, Werkstätten, Waschhallen, Betriebs- und Verwaltungsgebäude, Sozial- und Aufenthaltsbereiche, technische Betriebsgebäude, Ladeinfrastruktur für Elektrobusse, Energieversorgungsanlagen, Freianlagen, Verkehrsflächen sowie sämtliche hierfür erforderlichen technischen und betrieblichen Einrichtungen. Die vertragsgegenständliche Planung des Auftragnehmers hat zu berücksichtigen, dass das Gesamtobjekt in wirtschaftlichen Bauabschnitten sukzessive realisiert und in Betrieb genommen wird. Ziel der Planungsleistungen ist die Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung als Grundlage für eine spätere Vergabe an einen Totalunternehmer. Totalunternehmer im Sinne dieser Leistungsbeschreibung meint den noch zu beauftragenden Auftragnehmer für die vollständige noch erforderliche Planung und den Bau des vertragsgegenständlichen Busbetriebshofes auf Grundlage der vertragsgegenständlich zu erstellenden FLB. Basis der FLB bildet eine wirtschaftliche, funktionale, nachhaltige und genehmigungsfähige Vorplanung, die durch den Auftragnehmer zu erstellen ist. Die Beauftragung umfasst die FLB mit den HOAI-Leistungsphasen Grundlagenermittlung (Lph. 1) und Vorplanung (Lph. 2) der nachfolgend beschriebenen Leistungsbildern, zur Schaffung einer vollständigen Planungs-, Kosten-, Termin- und Qualitätsgrundlage. Darüber hinaus sind alle Grundlagen für die Förderanträge zur Förderung nach dem LGVFG zu erarbeiten und bei der Abstimmung mit dem Fördermittelgeber mitzuwirken. Der Auftragnehmer übernimmt die Gesamtkoordination sämtlicher Fachplanungen, unabhängig davon, ob sie im eigenen Leistungsumfang enthalten sind oder nicht, und stellt die fachübergreifende Abstimmung und Integration aller Planungsleistungen in die FLB sicher. Soweit in dieser Leistungsbeschreibung Leistungen in Anlehnung an die Grundleistungen der HOAI 2021 beschrieben werden, ist für die Auslegung einzelner Leistungspflichten die zur HOAI 2013 oder 2021 ergangene Rechtsprechung maßgeblich.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality70%
Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen
- price30%
Es wird auf das Dokument "Angebotsbedingungen" im Rahmen der Vergabeunterlagen verwiesen
Zeitplan
- 17. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung