Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€259k

TED·484962-2026

Fachtechnische Bauüberwachung der Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Thüringen
Halle (Saale), Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
IngenieurdienstleistungenUmweltdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturBauueberwachungOekologische AusgleichsmassnahmenInfrastrukturAutobahn GmbhUmweltplanung
Auftragswert
€259k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die fachtechnische Bauüberwachung für die Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus. Der Auftrag erstreckt sich über den Zeitraum von 2026 bis 2029 im Bereich der A38 und A71. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 258.573 EUR.

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fachtechnische Bauüberwachung der Unterhaltungspflege von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die fachtechnische Bauüberwachung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei geht es um die Kontrolle der Pflegearbeiten, die als ökologischer Ausgleich für den Autobahnbau an der A38 und A71 im Raum Erfurt durchgeführt werden. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von vier Jahren, von 2026 bis 2029. Die Überwachung stellt sicher, dass die ökologischen Ausgleichsflächen fachgerecht gepflegt und erhalten werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Psch Unterhaltung Kompensationsmaßn. EF_Unterhaltungspflege AE 2026-2029 - BÜ-A38 AM BrW_A71 AM EF
€259k

Psch Unterhaltung Kompensationsmaßn. EF_Unterhaltungspflege AE 2026-2029 - BÜ-A38 AM BrW_A71 AM EF

CPV 71700000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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