Fachplanungsleistungen für technische Gebäudeausrüstung zur Sanierung einer Sporthalle

Gymnasialer Schulverband Ostfilder

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gymnasialer Schulverband Ostfilder
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.03.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
208823-2026
Verfahrensnummer
3411436c-104d-493d-bd03-1569d0b80c3d
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)

Kurzbeschreibung

Der Zweckverband Gymnasialer Schulverband Ostfilder vergibt Fachplanungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung einer 1978 errichteten Drei-Feld-Sporthalle in Nellingen, Ostfildern. Die Leistungen umfassen die Planungsphasen 1 bis 8 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sowie die Sanierung von Elektro-, Lüftungs-, Heizungs-, Mess-, Steuerungs- und Regelungs- sowie Sanitärtechnik; die Gesamtmaßnahme soll außerdem Dach, Fassade, Abdichtung, Sporthallenboden und Innenbereiche umfassen. Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Sanierung liegen bei etwas über 6 Millionen Euro, die Umsetzung ist bei Bewilligung von Bundesfördermitteln in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2027 und 2028 vorgesehen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Zweckverband Gymnasialer Schulverband Ostfilder ist Eigentümer der Sporthalle 2 in Nellingen. Die Sporthalle 2 ist eine reine Trainingshalle ohne Zuschauerplätze. Sie wird tagsüber für den Schulsport und abends für den Vereinssport genutzt. Die 3-Feld-Sporthalle wurde im Jahr 1978 fertig gestellt und die technischen Anlagen zu diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen. Im Laufe der Jahre hat der Hallenboden durch aufsteigendes Wasser Feuchtigkeitsschäden entwickelt, welche nun behoben werden müssen. Aufgrund des Alters des Gebäudes sind Dach, Fassade und Fenster sanierungsbedürftig. Insbesondere das Dach weist bereits kleinere Undichtigkeiten auf. Dem Baujahr (1978) entsprechend gibt es nur eine geringe Wärmedämmung an den Außenbauteilen. Aufgrund des Alters der (technischen) Anlagen bestehen bereits Einschränkungen in der Funktionstüchtigkeit einzelner Komponenten wie der Warmwasserbereitung. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen insbesondere: -die energetische Sanierung der Fassade und des Daches -die Abdichtung des Sockels- und Fundamentbereiches -die Erneuerung des Sporthallenbodens -Umbaumaßnahmen im Innenbereich -die haustechnische Sanierung in den Gewerken Elektro, Lüftung, Heizung, MSR und Sanitär. Die Sanierungsbedürftigkeit der Sporthalle 2 wurde in den Sitzungen des Verwaltungsrats und der Verbandsversammlung (Zweckverband Gymnasialer Schulverband Ostfilder) in einer Präsentation dargestellt und dort anhand von Beispielen zum aktuellen Zustand und den vorgesehenen Maßnahmen erläutert. Nach der so genannten Drei-Gewerke-Regel ist die Sanierung der Sporthalle 2 eine investive Maßnahme. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf etwas über 6 Mio. €. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll in 2 Bauabschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt: Dach, Fassade und Abdichtung 2. Bauabschnitt: Innenausbau und Gebäudetechnik Im Fall der Bewilligung entsprechender Bundesfördermittel wird das Projekt in den Jahren 2027 und 2028 durchgeführt.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fachplanungsleistungen TGA für die Sanierung Sporthalle II - GSV Ostfilder

    Der Zweckverband Gymnasialer Schulverband Ostfilder ist Eigentümer der Sporthalle 2 in Nellingen. Die Sporthalle 2 ist eine reine Trainingshalle ohne Zuschauerplätze. Sie wird tagsüber für den Schulsport und abends für den Vereinssport genutzt. Die 3-Feld-Sporthalle wurde im Jahr 1978 fertig gestellt und die technischen Anlagen zu diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen. Im Laufe der Jahre hat der Hallenboden durch aufsteigendes Wasser Feuchtigkeitsschäden entwickelt, welche nun behoben werden müssen. Aufgrund des Alters des Gebäudes sind Dach, Fassade und Fenster sanierungsbedürftig. Insbesondere das Dach weist bereits kleinere Undichtigkeiten auf. Dem Baujahr (1978) entsprechend gibt es nur eine geringe Wärmedämmung an den Außenbauteilen. Aufgrund des Alters der (technischen) Anlagen bestehen bereits Einschränkungen in der Funktionstüchtigkeit einzelner Komponenten wie der Warmwasserbereitung. Die geplanten Sanierungsmaßnahmen umfassen insbesondere: - die energetische Sanierung der Fassade und des Daches - die Abdichtung des Sockels- und Fundamentbereiches - die Erneuerung des Sporthallenbodens - Umbaumaßnahmen im Innenbereich - die haustechnische Sanierung in den Gewerken Elektro, Lüftung, Heizung, MSR und Sanitär. Die Sanierungsbedürftigkeit der Sporthalle 2 wurde in den Sitzungen des Verwaltungsrats und der Verbandsversammlung (Zweckverband Gymnasialer Schulverband Ostfilder) in einer Präsentation dargestellt und dort anhand von Beispielen zum aktuellen Zustand und den vorgesehenen Maßnahmen erläutert. Nach der so genannten Drei-Gewerke-Regel ist die Sanierung der Sporthalle 2 eine investive Maßnahme. Die geplanten Gesamtkosten belaufen sich auf etwas über 6 Mio. €. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll in 2 Bauabschnitten erfolgen: 1. Bauabschnitt: Dach, Fassade und Abdichtung 2. Bauabschnitt: Innenausbau und Gebäudetechnik Im Fall der Bewilligung entsprechender Bundesfördermittel wird das Projekt in den Jahren 2027 und 2028 durchgeführt.

Anforderungen an deinen Betrieb

Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.: - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG). - Russland Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022: Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2). - Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG): Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG (Formular 3). - Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer - Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Staatlich geprüften Techniker“ für mindestens eine Person im Unternehmen des Bieters -Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung TGA für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä. -Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2 000 000 EUR für Personenschäden, min. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit -Nachweis über mindestens eine innerhalb der letzten 10 Jahren erbrachten Referenz der Fachplanungsleistungen TGA (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) einer Sporthalle mit einem öffentlichen Auftraggeber. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fachplanungsleistungen TGA für die Sanierung Sporthalle II - GSV Ostfilder

siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertragsentwurfes und beinhaltet u.a. folgende Bestandteile, die gemäß dem Vertragsentwurf vom AG vorgegeben und im Angebotspreis zu berücksichtigen sind bzw. gem. Honorarformular separat anzubieten sind: -Der Auftraggeber hat die Bauaufgabe objektiv bewertet und in die Honorarzone II eingeordnet -Durch den Bieter ist eigenverantwortlich zu prüfen ob jenseits der Kriterien zur Ermittlung der Honorarzone projektspezifische Rahmenbedingungen, Erschwernisse usw. vorliegen und ihm hieraus ein zu vergütender Mehraufwand entsteht und hat dies in Form eines prozentualen Zuschlages auf den Basishonorarsatz verbindlich im Honorarangebot zu berücksichtigen -Der Umbauzuschlag gem. § 36 HOAI orientiert sich an dem Grad des Eingriffes bzw. des Umbaus. Der Bieter hat hierzu eigenverantwortlich im durch die HOAI 2021 definierten Rahmen eine Einschätzung vorzunehmen und dies verbindlich in seinem Honorarangebot zu berücksichtigen Dies gilt auch für die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz im Sinne des § 2 Abs. 7 HOAI 2021 (mit dem Umbauzuschlag ist die mitzuverarbeitende Bausubstanz abgegolten) -Grundleistungen der Leistungsphasen 1-8 gem. Teil 4 Abschnitt 2, §§ 55 ff HOAI, Anlagengruppen 1 -5 -Nebenkosten -Stundensätze Projektmitarbeiter Die HOAI 2021 wird vollumfänglich vertraglich vereinbart, auf den Angebotspreis kann ein Abschlag/Aufschlag angeboten werden (keine Mindest-/Höchstsatzbindung gem. EuGH-Urteil vom 04.07.2019) Bezüglich des Kriteriums „Honorarangebot“ erhält das günstigste Angebot 5 von 5 möglichen Punkten. Ein fiktives Angebot, das 30% teurer als das günstigste Angebot ist, erhält 1 Punkt, dazwischen wird linear interpoliert. Bitte nutzen Sie zur Abgabe des Angebots das Angebotsformular. Dieses wird Ihnen im Zuge der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt.

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Anforderungen

Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.: - Zwingende und fakultative Ausschlussgründe: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG). - Russland Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022: Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2). - Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG): Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG (Formular 3). - Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer - Eigenerklärung zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Staatlich geprüften Techniker“ für mindestens eine Person im Unternehmen des Bieters -Nachweis über min. 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung TGA für den im Teilnahmeantrag benannten Projektverantwortlichen. Nachweis erfolgt als Eigenerklärung z.B. anhand des Lebenslaufes, Mitarbeiterreferenz/persönlicher Referenzliste o.Ä. -Nachweis (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV), dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 2 000 000 EUR für Personenschäden, min. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit -Nachweis über mindestens eine innerhalb der letzten 10 Jahren erbrachten Referenz der Fachplanungsleistungen TGA (Abschluss der Leistung nach 01.01.2016) einer Sporthalle mit einem öffentlichen Auftraggeber. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648186-2026

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