Fachplanung Tragwerksplanung für Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim

Was wird ausgeschrieben
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg schreibt die Tragwerksplanung für den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für 24 Menschen mit Behinderung aus. Das Projekt hat ein geschätztes Bauvolumen von rund 11,25 Mio. Euro netto. Die Beauftragung erfolgt stufenweise für die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß HOAI.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg plant den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für bis zu 24 blinde / sehbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene auf dem Gelände BfW in Veitshöchheim. ● Ein Lageplan mit grundsätzlicher Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück sowie erste Grundrissüberlegungen zum Gebäude liegen vor. Ein Freiflächengestaltungsplan liegt ebenfalls vor. ● Die vorläufigen Baukosten (KG 300-500) nach DIN 276 werden mit ca. 11,25 Mio. € netto angenommen. ● Eine Beschreibung im Detail kann den der Maßnahmenbeschreibung als Anlage 01 der Vergabeunterlagen entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2.
Die Blindeninstitutsstiftung Würzburg plant den Neubau einer Wohn- und Förderstätte für bis zu 24 blinde oder sehbehinderte Erwachsene in Veitshöchheim. Für dieses Bauvorhaben wird ein Ingenieurbüro für die Tragwerksplanung gesucht, das die statische Fachplanung übernimmt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 bis 4. Das Projekt umfasst ein Investitionsvolumen von etwa 11,25 Millionen Euro für die Baukosten. Interessierte Büros müssen ihre fachliche Eignung sowie ihre Kapazitäten für die Projektabwicklung nachweisen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eignung zur Berufsausübung gemäß Punkt 5.1.9
- Einhaltung der Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der Fachkunde und Qualifikation
- Nachweis der Kapazitäten und Verfügbarkeit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlusskriterien sind unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung (Kriterium 1. Eignung zur Berufsausübung) genannt. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.
Aufteilung in Lose
1 LotVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der statischen Fachplanungsleistung für die Fachplanung Tragwerksplanung, nach HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1 §§ 49 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Tragswerksplanung ● Besondere Leistungen: Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahme | Vorgezogener Lastenplan | Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- quality15%
0. Bürovorstellung
- quality30%
1. Fachkunde und Qualifikation
- quality15%
2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
- quality20%
3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
- quality15%
4. Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
- quality25%
5. Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
- price30%
6. Honorarangebot
Zeitplan
- 7. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung