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Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (TGA) für Klimakammern im Biozentrum der Universität zu Köln

Nordrhein-Westfalen
Köln, Germany·Veröffentlicht 4. Aug. 2026
IT-DienstleistungenIngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildung und ForschungTga PlanungHochbauOeffentliche VerwaltungLaborplanungUniversitaetIngenieurleistungen
Auftragswert
~€65k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
10. Sept. 2026
37 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Universität zu Köln schreibt die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für die Umrüstung von drei bestehenden Algenzuchtkammern in Klimakammern zur Pflanzenzucht aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 9 für die Kostengruppen 410-450 sowie 470 und 480. Die Projektlaufzeit ist auf 180 Tage angesetzt.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gegenstand der Beauftragung ist die Planung TGA KG 410-450, 470+480, LPH 1-3+5.9, und Begleitung der technischen Ertüchtigung von drei bestehenden Algenzuchtkammern zu Klimakammern zur Pflanzenzucht.

VergabeHero-Einschätzung

Die Universität zu Köln sucht ein Fachplanungsbüro für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) im Biozentrum. Es geht darum, drei bereits vorhandene Algenzuchtkammern technisch so umzurüsten, dass sie als Klimakammern für die Pflanzenzucht genutzt werden können. Die baulichen Maßnahmen sind dabei auf das Nötigste beschränkt, da die Grundstruktur der Räume bereits steht. Der Auftrag umfasst die Planung der technischen Anlagen (wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro) sowie die fachliche Begleitung der Umsetzung über einen Zeitraum von 180 Tagen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: UzK, Geb.304, Biozentrum, Fachplanung, TGA, KG 410-450, 470+480)

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß StGB
  • Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlicher Verpflichtungen
  • Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (kein Insolvenzverfahren)
  • Vollständigkeit der Teilnahmeanträge

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. Unvollständige Teilnahmeanträge können ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, - sofern gesetzlich zulässig - unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlende Unterlagen nachzufordern bzw. vervollständigen oder korrigieren zu lassen und/oder die Eigenerklärungen durch die Vorlage von geeigneten Nachweisen zu überprüfen. Hierzu sind nach Anforderung der Vergabestelle die angeforderten Unterlagen innerhalb einer von der Vergabestelle vorzugebenden Frist vorzulegen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001UzK, Geb.304, Biozentrum, Fachplanung, TGA, KG 410-450, 470+480

Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Neuplanung bzw. Überarbeitung der technischen Gebäudeausrüstung für den Betrieb von Klimakammern. Die Klimakammern sind baulich bereits vorhanden. Die räumlichen Strukturen und Gegebenheiten inkl. isolierende Komponenten der Flächen (Decken, Wände) sind ebenfalls vorhanden. Bauliche Eingriffe beschränken sich voraussichtlich auf technisch notwendige Anpassungen im Zuge der TGA-Integration.

CPV 71321000, 71240000180 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 10. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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