Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für das Gebäude SG1 am Institut der Feuerwehr NRW
Was wird ausgeschrieben
Das Institut der Feuerwehr NRW schreibt die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1-8) für das Gebäude SG1 am Standort Münster aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3 bis 9 gemäß HOAI und wird stufenweise vergeben. Es handelt sich um eine spezialisierte Ingenieursdienstleistung für eine öffentliche Bildungseinrichtung.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ausschreibung Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung der Anlagengruppe AG 1-8 in den LPH 3-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Standort Münster (Gebäude SG1). Die Beauftragung ist objektweise und stufenweise vorgesehen.
Das Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen in Münster sucht einen Fachplaner für die technische Gebäudeausrüstung des Gebäudes SG1. Dabei geht es um die Planung von Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro, abgedeckt durch die Leistungsphasen 3 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Beauftragung erfolgt stufenweise, was bedeutet, dass die Leistungen je nach Projektfortschritt abgerufen werden. Da es sich um eine bedeutende Ausbildungseinrichtung handelt, ist eine hohe fachliche Expertise in der Planung komplexer öffentlicher Gebäude erforderlich.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Mindestlohngesetz
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB (kriminelle/terroristische Vereinigungen)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Insolvenz/schwere Verfehlungen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) (Rein nationale Ausschlussgründe) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung krimineller Vereinigungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Bildung terroristischer Vereinigungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 sowie Nr. 5 GWB (Betrug oder Subventionsbetrug) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 sowie Nr. 7 sowie Nr. 8 sowie Nr. 9 GWB (Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Zahlungsunfähigkeit) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Insolvenz) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Einstellung der beruflichen Tätigkeit) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (Schwere Verfehlung) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB (Interessenkonflikt) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB (Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB (Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens) Eine Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen, diese wird im Rahmen des § 56 VgV durchgeführt werden.
Aufteilung in Lose
1 LotDas Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) ist die größte Feuerwehraus- und Fortbildungseinrichtung Deutschlands. Bei einer Kapazität von 300 Internatsplätzen werden hier die verschiedensten Veranstaltungen für berufliche und ehrenamtliche Angehörige der öffentlichen und privaten Feuerwehren angeboten und durchgeführt. Das IdF NRW verfügt innerhalb Münsters und Umgebung über drei Standorte, die als Sonderliegenschaften des Landes NRW einzuordnen sind. Das vorliegende Projekt bezieht sich auf das Stammgelände, das zukünftig als "Hauptsitz" bezeichnet wird und sich an der Wolbecker Straße 237 in 48155 Münster befindet. Die beiden anderen Standorte liegen in Telgte und in Münster-Wolbeck, sind aber nicht Teil dieser Ausschreibung. Die sich heute und in den nächsten Jahren verändernden Bedürfnisse der Lehrgangs- und Ausbildungsteilnehmer, die Erweiterung des Aufgabenportfolios, die Erhöhung der Ausbildungskapazitäten und der damit verbundene Aufwuchs der Mitarbeiterschaft erfordern eine zukunftsorientierte, kontinuierliche Anpassung der vorhandenen baulichen, funktionalen und organisatorischen Infrastrukturen. Im Rahmen des aktuell noch laufenden ersten Bauabschnittes im Gesamtprojekt "Infrastrukturoptimierung Münster und Telgte" werden Funktionen des Stammgeländes in Münster auf die Flächen der Außenstelle Telgte umgesiedelt. Die dazugehörigen baulichen Maßnahmen auf der Außenstelle wurden bereits begonnen und werden voraussichtlich im Dezember 2027 abgeschlossen. Diese Maßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Im Rahmen des hier gegenständlichen zweiten Bauabschnittes wird die bereits begonnene Umstrukturierung auf dem Stammgelände in Münster fortgesetzt. Hierzu zählt u.a. die folgende Maßnahme: - Neubau des Lehrsaalgebäudes SG1 mit Energiezentrale, Kantine und Lehrleitstelle Für das hier gegenständliche Gebäude SG1 wurde die Leistungsphasen 3 nach HOAI bereits mit Erstellung der Entwurfsunterlagen-Bau (EW-Bau) abgeschlossen. Die Unterlagen zur EW-Bau wurden zur Genehmigung eingereicht. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung befinden sich die Unterlagen der EW-Bau für das Gebäude SG1 in Prüfung durch die zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Ausschreibung erfolgt unter Haushaltvorbehalt. Im weiteren Verlauf kann es aufgrund von Prüfanmerkungen der Ministerien und aufgrund eines nachträglich angepassten Raumprogramms zu Änderungen kommen, die zu einer Überarbeitung der Leistungsphase 3 nach HOAI und der Kostenberechnung führen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind daher ausdrücklich auch Wiederholungsleistungen der Leistungsphase 3 der TGA-Planung. Die übrigen Planungsbeteiligten und die Projektsteuerung sind bereits vollständig beauftragt worden. Konkret umfasst die vorliegende Ausschreibung Grundleistungen und Besondere Leistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 nach HOAI des Leistungsbildes "Technische Ausrüstung" gemäß HOAI 2021 Abschnitt 2 § 53ff. Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen. Für den Neubau SG1 sind die oben genannten Leistungen für alle Anlagengruppen der Kostengruppe 400 Technische Anlagen und für die Kostengruppe 550 Technische Anlagen in Außenanlagen und Freiflächen zu erbringen. Im Rahmen der KG 470 ist die Planung einer Lehrleitstelle fortzusetzen und umzusetzen. Die konkret geforderten Teilleistungen der Grundleistungen und Besonderen Leistungen können der beiliegenden Übersicht der Grundleistungen und Besonderen Leistungen entnommen werden. Die Bearbeitungszeit des Gebäudes SG1 soll unmittelbar nach der Beauftragung beginnen. Nähere Informationen zum geplanten Ablauf können dem beiliegenden Rahmenterminplan entnommen werden. Die Gesamtmaßnahme Infrastrukturoptimierung endet mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme des letzten Gebäudes SG4 im August 2034, die Fertigstellung des Gebäudes SG1 ist für Juli 2030 vorgesehen. Nachfolgende Maßnahmen sind explizit durch die TGA-Planung mitzuplanen, auszuschreiben und zu überwachen: - Anbindung der Gebäude an die bereits vorbereiteten Ver- und Entsorgungsleitungen in den Außenanlagen einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten. - Baustromanschlüsse für die Baugruben einschließlich Wasserhaltung und Notstromversorgung der zu neu zu errichtenden Gebäude. - Baustromanschlüsse für den Rohbau, Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude ein-schließlich der erforderlichen Unterverteiler. - Bauwasseranschlüsse für den Rohbau, den Ausbau und die TGA der zu errichtenden Gebäude. - Komponenten der Zutrittskontrolle inklusive Aufschaltung. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen am Gebäude. - Klingelanlagen inklusive Sprechstellen in den Freianlagen. - Schranken- und Toranlagen inklusive Steuerung, Schlüsselschalter, Kartenleser, Induktionsschleifen etc. - Energieversorgung und Steuerung der Schranken- und Toranlagen sowie Aufschaltung. - Hydrantennetz einschließlich Zuleitungen. - Stromversorgung der Außenbeleuchtung in den Außenanlagen.
Zeitplan
- 21. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 2. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung