Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€314k

Zuschlag am

22. Nov. 2017

TED·546576-2026

Fachplanung Technische Ausrüstung für das Getränketechnologische Zentrum

IngenieurdienstleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenFachplanungTgaHochbauLebensmitteltechnikOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen schreibt die Fachplanung der technischen Gebäudeausrüstung für den Neubau des Getränketechnologischen Zentrums aus. Der Auftrag umfasst die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8. Es handelt sich um ein spezialisiertes Projekt für einen Lebensmittelbetrieb mit hohen Anforderungen an Hygiene und Sicherheit.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Fachplanung Technische Ausrüstung in Gebäuden ALG 1, 2, 3, 7 u. 8

VergabeHero-Einschätzung

Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen plant den Neubau des Getränketechnologischen Zentrums, da die derzeitigen Räumlichkeiten nicht mehr den modernen Anforderungen an Lehre, Forschung und Hygiene entsprechen. Für dieses Projekt wird ein Fachplaner für die technische Ausrüstung gesucht, der sich um die Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 kümmert. Diese Gruppen umfassen unter anderem Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und elektrotechnische Anlagen. Da es sich um einen Lebensmittelbetrieb handelt, müssen bei der Planung besonders strenge gesetzliche Vorgaben für die Lebensmittelherstellung berücksichtigt werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Neubau GTZ

Das Getränketechnologische Zentrum ist derzeit sehr beengt in nicht mehr funktionalen Altbauten an der Rüdesheimer Straße 28 untergebracht. Es wird sowohl in der Lehre wie auch in der Forschung als wichtiger Baustein genutzt und ist aus Sicherheits- und Hygienestandardgründen zeitnah durch einen, den heutigen Anforderungen entsprechenden, Neubau zu ersetzen. Im Kern ist dieser Bereich ein Lebensmittelbetrieb, der die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben für die Herstellung von Lebensmitteln entsprechend der EUVO 852 aus dem Jahr 2004 erfüllen muss. Das neue Gebäude ist in Teilen ein Produktionsgebäude und muss daher unproblematisch von LKW mit Hänger und Sattelzügen angefahren werden können. Zum Be- und Entladen ist ein Ladehof erforderlich. Das Erdgeschoss soll als Produktionshalle eine lichte Geschosshöhe von mindestens 5 m aufweisen, eine direkte Anlieferung über ein großes Tor vom Ladehof aus ist zudem erforderlich. Das Gebäude kann einen großen Keller für Technikanlagen aufweisen. Neben den Produktionsräumen und Nebenflächen sind auch in kleinerem Umfang Büroflächen vorgesehen. Die Produktionsräume müssen teilweise gekühlt und belüftet werden, entsprechende Anlagen sind deshalb mit unterzubringen. Da es sich um Produktionsflächen handelt, können sie in weiten Bereichen nur über Fensterbänder belichtet werden, die eine geschlossene Wand von mindestens 2,5 m Höhe über dem Boden erlauben. Die Produktion muss als "EinWegeProduktion" durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass keine Wege sich kreuzen dürfen und z.B. die Anlieferung der Früchte und der Abtransport von Trester und Abfall von der Produktion, der Abfüllung und der Lagerung getrennt sein müssen. Die Nutzfläche 1 - 6 beträgt 2 700 qm. Für diese Maßnahme werden die Bauwerkskosten (KG 300+400) aktuell auf ca. 8,8 Mio. € netto geschätzt. Die im Kabinettsbeschluss "CO2-neutrale Landesverwaltung" vom 17.3.2010 definierten Energiestandards sind zu berücksichtigen. Ziel dieses Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb war die Vergabe der Fachplanerleistungen der Technischen Ausrüstung: — Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen), — Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen), — Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen), — Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezfische Anlagen), — Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken) gemäß § 53 ff. HOAI (2013) Leistungsphasen 2+3, teilweise 4 sowie 5-9 und als besondere Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die anrechenbaren Kosten der TGA Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 gemäß § 53 ff. HOAI (KG 410, KG 420, KG 430, KG 470 und KG 480) betragen in Summe ca. 1,56 Mio. EUR netto. Geplante Auftragsvergabe: September 2017 Geplanter Baubeginn: 2. Quartal 2019 Mit der Leistungserbringung war sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, vorbehaltlich der haushaltsrechlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.

CPV 71300000
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Nov. 2017
    Zuschlag erteilt
    €314k

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