Fachplanung Technische Ausrüstung für Neubau Sicherungsverwahrung der Justizvollzugsanstalt Tonna

Status
Offen
Angebotsfrist
01.10.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
525.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)Profil ansehen
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.08.2026
Bekanntmachungsnummer
580883-2026
Verfahrensnummer
6be76b89-59b8-4b2e-b5e2-078f46dad601
CPV-Codes
71321200 · Heizungsplanung; 71321300 · Beratung im Bereich Sanitärinstallation; 71321400 · Beratung im Bereich Belüftung; 71356400 · Technische PlanungsleistungenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr beauftragt die Fachplanung der technischen Ausrüstung für den Neubau einer Sicherungsverwahrung in der Justizvollzugsanstalt Tonna. Die Planung umfasst Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, nutzungsspezifische Anlagen und sonstige Maßnahmen für die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI. Der geschätzte Auftragswert beträgt 525.000 EUR und die geplante Vertragsdauer beträgt 1.740 Tage. Die Angebotsfrist endet am 1. Oktober 2026.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Justizvollzugsanstalt Tonna, Im Stemker 4, 99958 Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung -- Es wird die Dienstleistung Fachplanung Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KGr 410), Wärmeversorgungsanlagen (KGr 420), Lufttechnische Anlagen (KGr 430), Nutzungsspezifische Anlagen (KGr 470) und Sonstige Maßnahmen (KGr 490) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die Vergabe der Planungsleistungen nach § 53 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. Zum Umfang der Planung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenstellung (Datei "0837-26 Aufgabenstellung.pdf"). -- Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). In der zweiten Stufe wird dann zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Über das Erstangebot wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Justizvollzugsanstalt Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung525.000 EUR

    Justizvollzugsanstalt Tonna, Im Stemker 4, 99958 Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung -- Es wird die Dienstleistung Fachplanung Technische Ausrüstung - Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (KGr 410), Wärmeversorgungsanlagen (KGr 420), Lufttechnische Anlagen (KGr 430), Nutzungsspezifische Anlagen (KGr 470) und Sonstige Maßnahmen (KGr 490) im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb für die Vergabe der Planungsleistungen nach § 53 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. Zum Umfang der Planung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenstellung (Datei "0837-26 Aufgabenstellung.pdf"). -- Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). In der zweiten Stufe wird dann zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. Über das Erstangebot wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet..

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d. F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Fehlende oder unvollständige geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den elektronischen Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen. Das gilt nicht für den Bewerbungsbogen als Ganzes. Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege über den benannten Zugang nachzuliefern. Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Justizvollzugsanstalt Tonna, Neubau Sicherungsverwahrung

Vorstellung der Organisationsstruktur und der allgemeinen Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Dokumentation / Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG und den Projektbeteiligten). Siehe Matrix Zuschlagskriterien 1.1.1
10 %
Unterkriterium 1.2.1: Vorstellung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters und des Stellvertreters (jeweils mit Aufgabenbereich und Erfahrungen) sowie des Projektteams (jeweils mit Qualifikation, Aufgabenbereich und Erfahrung). Unterkriterium 1.2.2: Darlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Projektleiter und sein Stellvertreter für die geplante Projektdauer zur Verfügung stehen. Siehe Matrix Zuschlagskriterien 1.2.1 und 1.2.2
15 %
Unterkriterium 1.3.1: Maßnahmen und Methoden zur Kontrolle und Steuerung der Termine, Kosten und Qualität bezogen auf den Auftragsgegenstand. -- Unterkriterium 1.3.2: Benennung von Risiken und Darstellung grundsätzlicher Methoden zur Risikoanalyse /-bewältigung (Risikomanagement) bezogen auf den Auftragsgegenstand. -- Unterkriterium 1.3.3: Arbeitsweise bei Projektänderungen durch den Bauherrn oder durch äußere Einflüsse bezogen auf den Auftragsgegenstand. -- Unterkriterium 1.3.4: Darstellung der verfolgten Strategien zum Umgang mit Terminverzügen, Nachtragsangeboten, Bauablaufstörungen oder Insolvenzen von Auftragnehmern. -- Unterkriterium 1.3.5: Aussagen zu den vorgegebenen anrechenbaren Kosten. -- Zur Bewertung siehe Matrix Zuschlagskriterien 1.3.1 bis 1.3.5
35 %
Unterkriterium 1.4.1: Beantwortung der Fragen der Jury: Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers, 1. Frage der Jury. Unterkriterium 1.4.2: Beantwortung der Fragen der Jury: Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers, 2. Frage der Jury.
10 %
Bewertung des final gewerteten Honorarangebots: siehe Matrix Zuschlagskriterien unter 2.1
30 %

Vergabeunterlagen

16 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
0837-26 Anl 1 zum Vertrag - AVB.pdfVertragsbedingungen176 KB
0837-26 Anl 2 zum Vertrag_spez. Leistungspfl.pdfVertragsbedingungen177 KB
0837-26 Anl 3 zum Vertrag - Merkblatt Feststellungsbesch.pdfVertragsbedingungen118 KB
0837-26 Anlage Katasterplan.pdfSonstiges672 KB
0837-26 Aufgabenstellung_HLS.pdfSonstiges255 KB
0837-26 Bewerbungsbogen.pdfAnschreiben276 KB
0837-26 Erstangebot.pdfSonstiges303 KB
0837-26 Fbl 712-Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben1,2 MB
0837-26 Fbl 734-Erklärung ARGE.pdfFormular625 KB
0837-26 Fbl 735-Kapazitäten_anderer.pdfSonstiges683 KB
0837-26 Fbl 736-Verpflichtung_andere.pdfSonstiges625 KB
0837-26 Fbl 737-Info zum Datenschutz.pdfSonstiges693 KB
0837-26 Matrix Zuschlagskriterien.pdfSonstiges63 KB
0837-26 RUS - Eigenerkl-EU-VO_vs_RUS.pdfSonstiges1,1 MB
0837-26 Vertragsentwurf.pdfVertragsbedingungen330 KB

Anforderungen

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage RUS - Eigenerklärung EU vs. RUS, bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d. F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Fehlende oder unvollständige geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den elektronischen Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen. Das gilt nicht für den Bewerbungsbogen als Ganzes. Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege über den benannten Zugang nachzuliefern. Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

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Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV)

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