Generalplanungsleistungen für geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 04.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 100.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- F & W Fördern und Wohnen AöRProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Hamburg, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 05.03.2025
- Bekanntmachungsnummer
- 144735-2025
- Verfahrensnummer
- c724e8f4-4f3a-4726-a915-7a59ee56feb1
- CPV-Codes
71221000 · Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden; 71240000 · Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen; 71251000 · Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme; 71314310 · Dienstleistungen für thermische Bauphysik; 71320000 · Planungsleistungen im Bauwesen; 71321200 · Heizungsplanung; 71327000 · Dienstleistungen in der TragwerksplanungMehr anzeigenWeniger anzeigen
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Kurzbeschreibung
F & W Fördern und Wohnen AöR in Hamburg sucht mehrere Architekturbüros für Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen. Beplant werden vor allem Neubauten, aber auch Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen und Rückbauten von WA-gebundenen Wohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte, öffentlich geförderten Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten wie Unterkünften, Kindertagesstätten und Ersatzneubauten. Die Projekte umfassen typischerweise etwa 30 bis 100 Wohneinheiten und 3.000 bis 6.000 m² Bruttogrundfläche; der geschätzte Auftragswert beträgt 100 Millionen Euro, die Rahmenvereinbarung läuft 720 Tage und die Teilnahmefrist endet am 4. April 2025 um 10:00 Uhr UTC.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
F & W Fördern und Wohnen AöR ("F&W") ist ein Tochterunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit über 1.500 Mitarbeitenden und 150 Standorten. Als Sozialunternehmen ist es ihre Aufgabe, obdach- und wohnungslosen, geflüchteten und Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, sowie Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in Hamburg Wohnraum und Unterstützung zu geben. Momentan gibt es in den Unterkünften von F&W mehr als 32.000 Plätze. Dank eines eigenen Projekt- und Immobilienmanagements kann F&W die für seine sozialen Aufgaben benötigten Gebäude selbst entwickeln, bauen und instand halten. Mit der Planung der erforderlichen Gebäude (Neu- und Umbau) werden regelmäßig geeignete Architekturbüros beauftragt, die in der Lage sind, - bei Bedarf auch kurzfristig - als Generalplaner alle erforderlichen Leistungsbilder der Objekt- und Fachplanung für Wohn-, Sozial- und Sonderbauten zu erbringen. Um die Beauftragung der Generalplaner im Einzelfall zu vereinfachen und zu beschleunigen, sollen mit mehreren Partnern entsprechende Rahmenvereinbarungen ("Mehrfachrahmenvereinbarung") geschlossen werden. Diesem Ziel dient diese Ausschreibung, mit der Rahmenvertragspartner gewonnen werden sollen, die in den nächsten Jahren eine große Anzahl kleinerer und großer Hochbauprojekte vor allem im Wohnungs- und Sozialbau, aber auch für Sonderbauten, in der Rolle eines Generalplaners durchführen. Dabei handelt es sich überwiegend um Neubauprojekte, aber auch um Erweiterungen, Umbauten, Modernisierungen und Rückbauten von Bestandsobjekten. Schwerpunkt der Planungen sind WA-gebundene (für vordringlich wohnungsuchende Haushalte) und öffentlich geförderte Wohnungen (zwischen ca. 30-100 WE) sowie Sozial- und Sonderbauten, wie zum Beispiel Obdachlosenunterkünfte, Kitas oder Ersatzneubauten. Die Wohnungen müssen differenzierte Ausstattungsqualitäten besitzen und in Bezug auf Grundriss und Ausstattung einen einfachen bis mittleren Standard aufweisen (i.d.R. IFB-Förderstandards). Im geringen Umfang sind die Wohnprojekte durch gewerbliche Nutzungen zu ergänzen, überwiegend handelt es sich dabei um Büronutzungen, Beratungsangebote, Geschäfte des täglichen Bedarfs und Kindertagesstätten. Die Projektgrößen variieren in der Regel zwischen 3.000 und 6 000 m2 BGF. Ziel dieser Ausschreibung im Verhandlungsverfahren ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit mehreren Unternehmen (Architekturbüros) und zugleich die Beauftragung eines ersten Planungsvorhabens. Anhand der Angebote für dieses Planungsvorhaben werden die Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ermittelt. Einzelheiten zum Leistungsumfang werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben werden.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · F & W Fördern und Wohnen Hamburg: Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Generalplanungsleistungen für WA-gebundene und öffentlich geförderte Wohnungen sowie Sozial- und Sonderbauten. 1. F&W sucht kleinere und (mittel-)große Architekturbüros als Rahmenvertragspartner, die in den nächsten Jahren Hochbauprojekte vor allem im Wohnungs- und Sozial- sowie Sonderbau in der Rolle eines Generalplaners durchführen. 2. Der jeweilige Umfang der über die eigene Objektplanung für Gebäude und Innenräume hinausgehenden Leistungen wird in der Regel für die Neubauvorhaben den üblichen Objektplanungsstrukturen bei Einsatz eines Generalplaners entsprechen, vor allem also die Tragwerksplanung und die technische Ausrüstung ("TGA") sowie die Bauphysik und den Brandschutz umfassen. Im Einzelfall können aber auch - je nach den speziellen Projektanforderungen - alle weiteren Leistungsbilder der HOAI ganz oder teilweise zu erbringen sein. Abweichend von dem Regelfall Generalplanung wird es auch Projekte geben, wo der Abruf (zunächst) nur die klassische Objektplanung umfasst und andere Sonderfachleute direkt durch F&W beauftragt werden, die dann aber möglicherweise im Projekt zu steuern sind. Im Übrigen besteht häufig auch das Bedürfnis, in den frühen Phasen einer Projektentwicklung zunächst einen Rahmenvertragspartner mit einer Vorstudie bzw. Machbarkeitsuntersuchung als besondere Leistung zu beauftragen. 3. Die Auswahl der Vertragspartner der Rahmenvereinbarung erfolgt mit Hilfe eines konkreten Planungsvorhabens. Die Beauftragung dieser Planungsleistungen stellt gleichzeitig den ersten Abruf aus der Rahmenvereinbarung dar, d. h. F&W beabsichtigt, dass der Bestbietende unmittelbar im Anschluss an den Zuschlag auf die Rahmenvereinbarung mit der Generalplanung dieser Planungsleistungen beauftragt wird. Dazu ist - nach derzeitigem Planungsstand - unter anderem ein Angebot für die Vergütung der eigenen Objektplanung - entsprechend der Systematik der HOAI und der Nebenkosten zu unterbreiten sowie ein Generalplanerzuschlag auf solche Leistungen, die zusätzlich im Projektverlauf in die Leistungspflicht des Generalisten aufgenommen werden müssen, zu benennen. 4. Die Bieter, die mit ihrem Angebot für das angebotene Planungsvorhaben ebenfalls überzeugen konnten, werden - wie der erstplatzierte Bieter - Rahmenvereinbarungspartner und können damit bei einem der folgenden Abrufe mit der Planung anderer Hochbauprojekte von F&W beauftragt werden. 5. Die Vergabe der weiteren Projekte während der Vertragslaufzeit ("Abruf") ist wie folgt geplant: Bei der Vergabe der Einzelaufträge wird F&W als Zuschlagskriterien die Höhe des Honorars - angelehnt an die HOAI - mit der stärksten Gewichtung (30 bis 50 %), das Organisationskonzept und die Qualifikation des Planungsteams sowie erste Ideenskizzen zur Realisierung der Planungsziele und ggfs. der verbindlichen Projekttermine mit einer mittleren bis schwächeren Gewichtung (jeweils 10 bis 30 %) vorsehen. Für den Abruf legt F&W Funktionsbeschreibungen bzw. andere Vorgaben zu den Planungszielen und ggfs. weitere Vergabeunterlagen für das zu planende Objekt vor, konkretisiert die vorgenannten Zuschlagskriterien sowie deren Gewichtung und fordert ausgewählte Generalplaner (i.d.R. mindestens drei) - ggfs. nach Durchführung von Verhandlungsrunden - auf, innerhalb einer angemessenen Frist ein verbindliches Angebot für den jeweiligen Einzelauftrag einzureichen. Die Modalitäten der finalen Angebotsabgabe werden von F&W in einer Weise vorgegeben, durch die die Gleichbehandlung der Rahmenvereinbarungspartner und der Geheimwettbewerb sowie zugleich gewährleistet ist, dass die Angebote nicht vor dem Ablauf der festgelegten Einreichungsfrist geöffnet werden. 6. Bezüglich der Beauftragung von Vorstudien bzw. Machbarkeitsuntersuchungen behält sich F&W vor, diese "freihändig" im Wege eines Direktauftrags - ggfs. unter Berücksichtigung spezifischer Anforderungen - an Rahmenvertragspartner zu vergeben. Dabei ist allerdings beabsichtigt, regelmäßig unter den Rahmenvertragspartnern mit dem Ziel zu wechseln, dass diese nach Möglichkeit und Qualifikation gleichmäßig beauftragt werden. 7. In der Regel wird der Abruf zunächst die ersten Leistungsphasen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, also die eigenen Leistungen des Architekten, vorsehen. Die weiteren notwendigen Planungsleistungen (z. B. Tragwerksplanung) werden dann in der ersten Phase der Planung objektspezifisch gemeinsam definiert. Nach Abschluss der Bedarfsermittlung können die als notwendig erkannten Leistungen dem Generalplaner übertragen und sein Leistungsumfang erweitert werden. 8. F&W legt besonderen Wert auf die Beachtung der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsziele. Einzelheiten hierzu werden die Vergabeunterlagen enthalten, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden. 9 Der tatsächliche Bedarf bzw. die Größenordnung der zu vergebenden Rahmenvereinbarungen sind insbesondere aufgrund der fehlenden Planbarkeit von Baugrundstücken nur schwer prognostizierbar. Auf Grundlage der geschätzten Bedarfsmengen wird der unter der Rahmenvereinbarung geschätzte Gesamtwert der geplanten Investitionen für Generalunternehmer- und -übernehmerleistungen in den vier Jahren der Vertragslaufzeit etwa 100 Mio. Euro (netto) zzgl. der genannten Option betragen. Der insofern unter der Rahmenvereinbarung geltende Höchstwert beträgt 150 Mio. Euro (netto).
Anforderungen an deinen Betrieb
[ Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB ] F & W weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. F & W kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Für die später einzureichenden Angebote werden entsprechende Regelungen im Verfahrensbrief 1 vorgesehen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 23.10.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 700201-2025
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F & W Fördern und Wohnen AöR
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Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
F & W Fördern und Wohnen AöR
20097 · Hamburg
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Vergaberecht, Beschaffungsstelle und Zivilrecht
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Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 06:26 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 05.03.2025 · Datensatz zuletzt geändert: 01.09.2026, 12:38 (Europe/Berlin)
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