Fachplanung Technische Ausrüstung für Erweiterung Bürgerhaus Kliding
Was wird ausgeschrieben
Die Ortsgemeinde Kliding vergibt die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2 für die Erweiterung ihres Bürgerhauses und die Umgestaltung der Außenanlagen. Der Auftrag umfasst die Anlagengruppen 4 (Starkstrom), 5 (Fernmelde-/IT-Anlagen), 7 (nutzungsspezifische Anlagen wie Küchen- und Bühnentechnik) und 8 (Gebäudeautomation) über alle Leistungsphasen 1-9. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei der Auftraggeber teilweise Eigenleistungen einbringt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8 für die Erweiterung des Bürgerhauses Kliding mit Umgestaltung der Außenanlagen, Leistungsphasen (LPH) 1-9 (aufgrund von Eigenleistungen des Auftraggebers teilweise nur in Teilen), ergänzt durch die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Es wird auf den Vertragsentwurf inklusive dessen Anlagen verwiesen, welcher Bestandteil der Vergabeunterlagen ist. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise (s. Angaben zu den Optionen sowie Angaben im Vertragsentwurf). Gegenstand dieses Verfahrens sind nur die vorgenannten Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8. Die weiteren erforderlichen Planungsleistungen werden gesondert vergeben. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere die Planung von: Anlagengruppe 1.4 - Starkstromanlagen - Stromversorgung und Verteilungen - Beleuchtung (Allgemein- und Veranstaltungsbeleuchtung) - Sicherheitsbeleuchtung - Steckdosen, Bodentanks für flexible Nutzung - Blitzschutz und Erdung Anlagengruppe 1.5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - IT-Netzwerke / WLAN - Beschallungsanlagen (ELA) - Telefon- und Datenleitungen Anlagengruppe 1.7 - Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen - Küchentechnik (bei Veranstaltungs-/Cateringbereich) - Bühnentechnik (Licht, Ton, ggf. Vorhänge) - (optional) - Medientechnik (Beamer, Displays) - Veranstaltungstechnik (optional) Anlagengruppe 1.8 - Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken - Zentrale Steuerung (Heizung, Lüftung, Licht) - Energiemanagement - Zeitprogramme für unterschiedliche Nutzungen Darüber hinaus sind anlagenübergreifend die Themen Nachhaltigkeit und Energie zu berücksichtigen.
Die Ortsgemeinde Kliding in Rheinland-Pfalz sucht einen Planer für die technische Ausrüstung bei der Erweiterung ihres Bürgerhauses. Konkret geht es um die Planung von Elektroinstallationen (Stromversorgung, Beleuchtung, Blitzschutz), IT- und Beschallungsanlagen, Küchentechnik für den Veranstaltungsbereich sowie die zentrale Gebäudeautomation für Heizung, Lüftung und Licht. Die Planungsleistungen umfassen alle neun Leistungsphasen nach HOAI und müssen Aspekte der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz berücksichtigen. Da es sich um eine kleine Ortsgemeinde handelt und nur die Fachplanung für die technische Ausrüstung (nicht der gesamte Bau) ausgeschrieben wird, liegt der Auftragswert im niedrigen bis mittleren fünfstelligen Bereich.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß HOAI Teil 4 Abschnitt 2
- Anlagengruppen 4, 5, 7 und 8 (Starkstrom, IT/TK, nutzungsspezifische Anlagen, Gebäudeautomation)
- Leistungsphasen 1-9 nach HOAI
- Erfahrung mit öffentlichen Hochbauprojekten
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
- Stufenweise Beauftragung möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen (Erklärungen und Nachweise) nach Maßgabe des § 56 VgV nachzufordern. Bieterunterlagen, die vom Auftraggeber nach dem Einreichungstermin / Ablauf der Angebotsfrist verlangt werden, sind zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt im Projektraum auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz einzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht über den Projektraum nachgereicht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 Lot1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetzt werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten - Rückbau des bestehenden Toilettentrakts. - Abbruch der vorhandenen Pausenhofüberdachung - Abbruch der vorhandenen Schwarzdecke - Abbruch der umlaufenden Stützmauer aus Beton - Rückbau der bestehenden Entwässerungsrinnen, Abläufe und zugehöriger Leitungen. 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit Der Anbau soll ebenerdig und vollständig barrierefrei errichtet werden und folgende Nutzungsbereiche umfassen: - Neue Toilettenanlage, einschließlich eines barrierefreien WCs - Küche mit einer Nutzfläche von ca. 25 m2. - Nebenraum der Küche mit ca. 10-15 m2 Nutzfläche - Stuhllager zur Unterbringung von Tischen und ca. 150 Stühlen - Großer Saal mit einer Nutzfläche von ca. 175 m2 - Großer Fenstertürenbereich mit hoher Transparenz zum Innenhof zur Verbesserung der Belichtung und Öffnung des Saals - Dachform: optional Pultdach oder Flachdach (im Rahmen der Planung zu prüfen) 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss Der Saal im Obergeschoss des Bestandsgebäudes soll nicht weiter genutzt werden. Er ist funktional in die Planung des neuen Nutzungskonzepts einzubeziehen (z. B. Fragen der Erschließung, Brandschutzanpassungen, mögliche Umnutzung oder Stilllegung). 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Die beauftragten Fachplanungsleistungen sind so zu erbringen, dass der Abschluss der Leistungsphase 3 durch den Objektplaner Gebäude bis zum 30.09.2026 sichergestellt ist. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen.
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung