Fachplanung Technische Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung einer Grundschule

Status
Offen
Angebotsfrist
25.09.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadtverwaltung MöckmühlProfil ansehen
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
17.08.2026
Bekanntmachungsnummer
632395-2026
Verfahrensnummer
a762c4cd-f855-46a0-916b-be461a54152b
CPV-Codes
71321000 · Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen; 71321200 · Heizungsplanung; 71321300 · Beratung im Bereich Sanitärinstallation; 71321400 · Beratung im Bereich BelüftungMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Möckmühl beauftragt die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für die Sanierung und Erweiterung der Grundschule im Ortsteil Züttlingen. Die Leistungen umfassen die Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 nach § 55 HOAI 2021, einschließlich der Leistungsphasen 1 bis 3 beziehungsweise 4 sowie 5 bis 9 und der Überwachung der Mängelbeseitigung. Das Schulgebäude in Möckmühl-Züttlingen soll energetisch und funktional modernisiert sowie durch zusätzliche Unterrichts-, Aufenthalts- und Nebenräume erweitert werden; die geschätzten Bruttobaukosten des Gesamtprojekts betragen etwa 3,8 Millionen Euro. Angebote können bis zum 25. September 2026 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube   Untergeschoss (UG) - Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²) - Essensausgabe und Essensvorbereitung - Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche - Große Terrasse (F = 83 m²) 3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit: - größeren, flexiblen Klassenräumen - zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen - einer Schülerbibliothek - einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen - verbesserten Lehrerarbeitsbereichen - optimierten Pausenflächen (innen und außen) Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden. 4. Wirtschaftlichkeit und Förderung Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt: Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. € 5. Übergangslösung während der Bauzeit Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container. 6. Fazit Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9

    Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9 Besondere Leistung: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise: - Stufe 1: LPH 1 – 3 (4) - Stufe 2: LPH 5 - 7 - Stufe 3: LPH 8 + 9 Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.

    Frist: 25.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Ich bestätige / Wir bestätigen, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Architektur Hochbau + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021 Anlagengruppen 1 - 3 + 8, LPH 1 - 3 (4) - 9

Erfahrung der Projektverantwortlichen - Persönliche Referenzen Projektleiter für Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1 - 3 + 8 Eigenerklärung zu maximal zwei persönlichen Referenzen des Projektleiters im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen dieser die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI für die Anlagengruppen 1 - 3 + 8 unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht hat. Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben in diesem Tabellenblatt sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation (max. 2 DIN A4-Seiten je Referenzprojekt). Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Hinweis: Die Mindestbedingungen müssen von jedem Referenzprojekt separat erfüllt werden, damit das jeweilige Referenzprojekt in die Wertung eingehen kann. Projekte, die bereits zum Nachweis der Eignung (Eignungskriterien) eingereicht werden, dürfen vom Bieter gleichzeitig auch als Referenzprojekte für die Bewertung im Rahmen der Zuschlagskriterien herangezogen werden. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojektes für beide Wertungsstufen ist zulässig. Mindestbedingungen je Referenzprojekt 1 + 2: - Die Referenz 1 ist ein Neu- oder Erweiterungsbau. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Neu- oder Erweiterungsanteil der Maßnahme. - Die Referenz 2 ist eine Sanierung. Alle im Weiteren zu machenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsanteil der Maßnahme. - Die Anlagengruppen 1 - 3 beider Referenzprojekte müssen jeweils mindestens in die Honorarzone II gemäß Anlage 15.2 HOAI eingeordnet sein. - Mindestens eines der Referenzprojekte war das eines öffentlichen Auftraggebers (öAG gemäß § 99 GWB) bzw. die Realisierung des Projekts erfolgte unter Beachtung des öffentlichen Bau- und Vergaberechts. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 1: - Neu- oder Erweiterungsbaufläche in qm BGF: >= 450 m² BGF = 300 Punkte / < 450 m² und >= 250 m² BGF = 150 Punkte / < 250 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Erweiterungsbau mit Eingriff in den Bestand = 300 Punkte - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte. Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekt 2: - Sanierungsfläche in qm BGF: >= 400 m² BGF = 300 Punkte / < 400 m² und >= 200 m² BGF = 150 Punkte / < 200 m² BGF = 0 Punkte. - abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 3 und 5 – 8 gem. § 55 HOAI 2021 je Anlagengruppe 1-3 = 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 11 Punkte, LPH 3: 17 Punkte, LPH 5: 23 Punkte, LPH 6: 7 Punkte, LPH 7: 5 Punkte, LPH 8: 37 Punkte) - Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 = 300 Punkte / bis 31.12.2020 oder noch nicht in Betrieb = 150 Punkte
2100 %
Für die im Folgenden genannten Zuschlagskriterien E.2 ist ein schriftlich ausgearbeitetes Konzept einzureichen. Bitte beachten Sie, dass im Offenen Verfahren keine Präsentation stattfindet! Das Konzept E.2.1 Personelle Projektorganisation darf maximal 3 DIN A4-Seiten umfassen. Das Konzept E.2.2 Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8 darf maximal 4 DIN A4-Seiten umfassen. Mehr als die vorgegebenen DIN A4-Seiten werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Personelle Projektorganisation - Die Struktur des Teams sowie die Verantwortlichkeiten sind anhand eines Organigramms anschaulich darzustellen. - Die Organisation der Vertretung (Urlaub, Krankheit, etc.) ist zu darzustellen. - Die langfristige Verfügbarkeit der einzelnen Personen aus dem Team ist darzulegen (Personaleinsatzplan / Kapazitätsplan). - Darzustellen ist die Sicherstellung der angemessenen Reaktionszeiten während der Planungs- und Ausschreibungsphase und während der Bauphase. Qualitatives Zuschlagskriterium – Qualität – 1.050 Punkte Bezeichnung: Konzept zur Abwicklung der Leistungsphase 8 Der Bieter hat ein projektspezifisches Konzept einzureichen, das die geplante Abwicklung und Qualitätssicherung für die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) im konkreten Bauvorhaben darlegt. Das Konzept soll insbesondere auf folgende Schwerpunkte eingehen: - Darstellung der personellen Besetzung, der Präsenzzeiten vor Ort sowie der Vertretungs- und Erreichbarkeitsregelungen während der Bauausführung. - Vorgehensweise bei der Überwachung der Bauausführung (Soll-/Ist-Abgleiche, Abnahmen von Teilleistungen, Schnittstellenkoordination zwischen den Gewerken)- - Methodik zur Prüfung von Aufmaßen, Abschlags- und Schlussrechnungen sowie zur systematischen Erfassung und Bewertung von Nachtragsangeboten der ausführenden Firmen. - Systematik des Bautagebuchs, Berichtswesen gegenüber dem Auftraggeber sowie Erfassung, Fristsetzung und Nachverfolgung von Ausführungsmängeln bis zur Abnahme. Bewertung der Zuschlagskriterien E.2 Jedes Mitglied des Bewertungsgremiums vergibt jeweils eine Punktzahl für die beiden Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2. Daraus wird zum Zuschlagskriterium E.2 der Mittelwert gebildet. - 5 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sehr sicher erreichbar erscheinen lässt. - 4 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung sicher erreichbar erscheinen lässt. - 3 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung erreichbar erscheinen lässt. - 2 Punkte = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nur unwahrscheinlich erreichbar erscheinen lässt. - 1 Punkt = erhält der Bieter, der durch seine Darstellung eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserbringung nicht erreichbar erscheinen lässt. Die durch das Bewertungsgremium vergebene gemittelte Punktzahl wird je Kriterium mit dem Faktor 210 multipliziert, so dass für die Zuschlagskriterien E.2.1 und E.2.2 jeweils 1050 Punkte erreicht werden können.
2100 %
Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar. Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 2.800*P.Bestangebot/P.Angebot Die Baukosten wurden entsprechend dem Projektstand ermittelt und dienen als Grundlage des Honorarangebots. Für die Anlagengruppen 1 - 3 + 8 werden die anrechenbaren Kosten getrennt ermittelt. Der AG verwendet für die Beauftragung die kommunalen Vertragsmuster. Der Wert der mitzuverwendenden Bausubstanz für den Bestand ist über einen möglichen Zuschlag einzukalkulieren, es erfolgt keine separate Vergütung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 1 - 4 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenberechnung die Grundlage der Honorarermittlung. Für alle ausgeschriebenen Grundleistungen der LPH 5 - 9 nach HOAI 2021 bildet die vom Auftraggeber genehmigte Kostenfeststellung die Grundlage der Honorarermittlung. Das Organigramm (aus Konzept E.2.1 - selbst zu erstellen) wird Vertragsbestanteil. Eine personelle Umbesetzung des Projektleiters wie auch dessen Stellvertreters ist nur in enger Abstimmung mit dem AG und bei gleichbleibender Qualifikation + Erfahrung des neuen Personals zulässig.
2800 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat per Eigenerklärung anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Eigenerklärung über die Durchführung der freiberuflichen Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 73 Abs. 3 VgV Eigenerklärung zum Mindestlohn (MiLoG) Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten gemäß § 6 VgV Eigenerklärung zu Russlandsanktionen - 5. EU-Sanktionspaket (BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022) Ich bestätige / Wir bestätigen, dass mindestens ein Inhaber oder eine Führungskraft des Unternehmens Mitglied der Ingenieurkammer ist oder eine entsprechende Qualifikation besitzt. (Mindestbedingung Dipl.-Ing. / Master Fachrichtung Architektur Hochbau + Bauvorlageberechtigung oder vergleichbares). Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung: Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit 1.500.000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 1.000.000 EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.09.2026Berichtigung 1Angebotsfrist verlängert: Angebotsfrist alt: 16.09.2026, 11 Uhr. Angebotsfrist neu: 25.09.2026, 11 Uhr
Vergleichbare Verfahren262vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag116 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 19 Vergaben

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