Fachplanung Technische Ausrüstung für die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage der JVA Tonna
Was wird ausgeschrieben
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr schreibt die Fachplanung für die Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage der Justizvollzugsanstalt Tonna aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 2 bis 8 gemäß HOAI für einen Zeitraum von 810 Tagen. Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es wird die Dienstleistung Fachplanung Technische Ausrüstung, Wärmeversorgungsanlage im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbwerb nach § 55 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 8 (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. Mit der Planungsleistung soll die an ihr technisches Lebensende gekommene Wärmeerzeugungsanlage (und nur diese) neu erstellt werden. Für die weiteren Details der Leistung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenbeschreibung (Datei "0254-26 Aufgabenbeschreibung.pdf"). -- Für die Beteiligung an dieser Ausschreibung ist in der ersten Stufe (Wettbewerb um die Teilnahme) die Einreichung eines Bewerbungsbogens (Teilnahmeantrag) mit den geforderten Angaben und Nachweisen zum gesetzten Termin erforderlich. Die am Ende der Auswertung der ersten Stufe ausgewählten am besten geeigneten Bewerber werden Teilnehmer an der zweiten Stufe des Verfahrens (Bieterverfahren). In der zweiten Stufe ist dann das Erstangebot einzureichen. Über das Erstangebot wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die Bieter zu einer Vorstellung eingeladen, um sich vor einer Jury persönlich zu präsentieren. Eine schriftliche / digitale Präsentation ist nicht gewünscht und nicht erforderlich und wird nicht gewertet.
Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr sucht ein Planungsbüro für die Modernisierung der in die Jahre gekommenen Wärmeversorgungsanlage in der Justizvollzugsanstalt Tonna. Die beauftragte Leistung umfasst die technische Fachplanung über verschiedene Leistungsphasen hinweg, von der Entwurfsplanung bis zur Objektüberwachung. Das Verfahren ist zweistufig aufgebaut: Zunächst findet ein Teilnahmewettbewerb statt, aus dem die besten Bewerber für die anschließenden Verhandlungen ausgewählt werden. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der persönlichen Präsentation der Bieter vor einer Jury.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Eigenerklärung zu strafrechtlichen Ausschlussgründen (StGB)
- Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen (EU-VO 833/2014)
- Einreichung eines Teilnahmeantrags in der ersten Stufe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung),jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) - Eigenerklärung § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden - Eigenerklärung § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) - Eigenerklärung § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) -Eigenerklärung § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen - Eigenerklärung §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) - Eigenerklärung Fehlende oder nicht unterzeichnete Anlage Eigenerklärung bzgl. Artikel 5k) der EU-VO Nr. 833/2014 i.d.F. des Artikels 1, Ziff. 23 der EU-VO 2022/576 - 5. Sanktionspaket - Anwendung der Russlandsanktionen § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. - Eigenerklärung 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB, wenn das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. - Eigenerklärung § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte. § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB, wenn das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. - Eigenerklärung Fehlende oder unvollständige geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden. Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle über den elektronischen Zugang aufgefordert die fehlenden oder unvollständigen unternehmensbezogenen Unterlagen über das eVergabe-Portal nachzureichen. -- Die nachzureichenden Unterlagen sind innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege über den benannten Zugang nachzuliefern. -- Sanktion bei nicht erfolgter Nachlieferung von Unterlagen trotz Aufforderung: Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen (unternehmensbezogene Unterlagen) nicht innerhalb der genannten Frist auf elektronischem Wege über den genannten Zugang eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotEs wird die Dienstleistung Fachplanung Technische Ausrüstung, Wärmeversorgungsanlage im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbwerb nach § 55 HOAI für die Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI (Leistungsstufen 1 bis 4) ausgeschrieben. -- Mit der Planungsleistung soll die an ihr technisches Lebensende gekommene Wärmeerzeugungsanlage (und nur diese) neu geplant und errichtet werden. Für die weiteren Details der Leistung beachten Sie bitte die veröffentlichte Aufgabenbeschreibung (Datei "0254-26 Aufgabenbeschreibung.pdf").
Zuschlagskriterien
11 Kriterien- quality10%
Maßnahmen und Methoden zur Kontrolle und Steuerung der Termine, Kosten und Qualität bezogen auf den Auftragsgegenstand. siehe Matrix Zuschlagskriterien
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Benennung von Risiken und Darstellung grundsätzlicher Methoden zur Risikoanalyse /-bewältigung (Risikomanagement) bezogen auf den Auftragsgegenstand.
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Arbeitsweise bei Projektänderungen durch den Bauherrn oder durch äußere Einflüsse bezogen auf den Auftragsgegenstand
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Darstellung der verfolgten Strategien zum Umgang mit Terminverzügen, Nachtragsangeboten, Bauablaufstörungen oder Insolvenzen von Auftragnehmern.
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Aussagen zu den vorgegebenen anrechenbaren Kosten.
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Beantwortung der Fragen der Jury: Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers, 1. Frage der Jury.
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Vorstellung der Organisationsstruktur und der allgemeinen Arbeitsweise des Büros (Zusammenarbeit / Dokumentation / Berichtswesen / Datenaustausch / Kommunikation mit dem AG siehe veröffentlichte Matrix Zuschlagskriterien und den Projektbeteiligten).
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Vorstellung des für die Aufgabe vorgesehenen Projektleiters und des Stellvertreters (jeweils mit Aufgabenbereich und Erfahrungen) sowie des Projektteams (jeweils mit Qualifikation, Aufgabenbereich und Erfahrung). siehe Matrix Zuschlagskriterien
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Darlegung, in welchem zeitlichen Umfang der Projektleiter und sein Stellvertreter für die geplante Projektdauer zur Verfügung stehen.
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Beantwortung der Fragen der Jury: Inwieweit beweisen die Antworten die Sach- und Fachkenntnisse des Bewerbers, 2. Frage der Jury.
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Honorarangebot
Zeitplan
- 5. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung