Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für Sanierung und Erweiterung Montessori-Kinderhort

Was wird ausgeschrieben
Der Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V. schreibt die Fachplanung für die technische Gebäudeausrüstung (Elektrotechnik) im Rahmen der Sanierung und Erweiterung eines Montessori-Kinderhorts aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI für die Anlagengruppen 4 und 5. Die Beauftragung erfolgt stufenweise über einen Zeitraum von ca. 760 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V. plant die Sanierung und Erweiterung des Montessori-Kinderhort in Kronach. ● Die Gesamtkosten (KG 300 – 700, ohne KG 600) nach DIN 276 werden auf ca. 2,98 Mio. € brutto geschätzt. ● Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
Der Caritasverband für den Landkreis Kronach sucht ein Ingenieurbüro für die elektrotechnische Fachplanung bei der Sanierung und Erweiterung eines Montessori-Kinderhorts. Dabei geht es konkret um die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei zunächst die Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung bis Mitwirkung bei der Vergabe) im Fokus stehen. Der Auftraggeber plant mit Gesamtkosten für das Bauvorhaben von knapp 3 Millionen Euro, woraus sich ein entsprechender Anteil für die Planungsleistungen ergibt.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eignung zur Berufsausübung gemäß Punkt 5.1.9
- Einhaltung der Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB
- Nachweis der Fachkunde und Qualifikation
- Nachweis der Projektabwicklung und Qualitätssicherung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlusskriterien sind unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung (Kriterium 1. Eignung zur Berufsausübung) genannt. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.
Aufteilung in Lose
1 LotVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung ELT (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 53) für die Anlagengruppen nach HOAI § 53 ALG 4 + 5: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5-7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Technische Ausrüstung ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Bereich 1: Villa | Bereich 2: Bestandsgebäude | Bereich 3: Aufstockung / Neubauergänzung) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Planungsleistungen einschließlich Kostenberechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Fachplanung erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- price30%
6. Honorarangebot
- quality15%
0. Bürovorstellung
- quality30%
1. Fachkunde und Qualifikation
- quality25%
2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
- quality20%
3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
- quality15%
4. Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
- quality25%
5. Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
Zeitplan
- 15. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 18. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung