Fachplanung Technische Ausrüstung ELT für die Erweiterung der Grundschule Mainbernheim

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Mainbernheim schreibt die Fachplanungsleistungen für die Technische Ausrüstung (Elektrotechnik, Anlagengruppen 4, 5 und 6) für den Erweiterungsbau der Grundschule inklusive Mensa aus. Die Beauftragung erfolgt stufenweise gemäß HOAI 2021 für die Leistungsphasen 1 bis 9. Das Projekt hat eine geplante Gesamtlaufzeit von rund 1.004 Tagen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Stadt Mainbernheim beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Grundschule zur Stärkung des Angebots der Offenen Ganztagsschule (OGTS). Hierzu ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus, an das bestehende Schulgebäude, für die Mittagsbetreuung einschließlich Mensa mit Verteilerküche vorgesehen. Darüber hinaus sollen notwendige Nebenräume, Lagerflächen sowie Aufenthaltsbereiche geschaffen werden. Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung vor. Die Gesamtkosten nach DIN 276 (KG 200-700) werden vorläufig auf ca. 2,7 Mio. € brutto geschätzt. Das Bauvorhaben wird mit öffentlichen Mitteln gefördert. Eine Beschreibung im Detail kann den Vergabeunterlagen - Anlage 01 entnommen werden.
Die Stadt Mainbernheim plant den Ausbau ihrer Grundschule, um das Angebot der Offenen Ganztagsschule zu erweitern. Hierfür wird ein neuer Anbau errichtet, der unter anderem eine Mensa mit Verteilerküche umfasst. Gesucht wird ein Fachplanungsbüro für die elektrotechnische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 4, 5 und 6), das die Planung von der ersten Konzeptphase bis zur Bauüberwachung übernimmt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wobei zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 vergeben werden. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa drei Jahren ausgelegt.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Eignung zur Berufsausübung gemäß Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung
- Einhaltung der Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Ausschlusskriterien sind unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung (Kriterium 1. Eignung zur Berufsausübung) genannt. Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlusskriterien nach §§ 123 bis 126 GWB. Fehlende Unterlagen können nach § 56 VgV zum Ausschluss führen.
Aufteilung in Lose
1 LotVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung ELT – Anlagengruppe 4, 5 und 6 (Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG, nach GTA); Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, nach FAG, nach GTA); Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst; Bestandaufnahme der vorhandenen ELT-Anlagen und -Anlagenteile in LPH 2 (HOAI Anl. 15); || Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den geplanten Low-Tech-Ansatz ALG 8 in ALG 4 / 5 enthalten ist. ALG 8 wird nicht als eigene Anlagengruppe betrachtet. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Zuschlagskriterien
7 Kriterien- quality15%
0. Bürovorstellung
- quality30%
1. Fachkunde und Qualifikation
- quality20%
2. Projektabwicklung, Organisation, Qualitätssicherung, Dokumentation
- quality20%
3. Methoden der Kosten- und Terminsteuerung
- quality15%
4. Verfügbarkeit, Kapazitäten, Präsenz
- quality25%
5. Gesamteindruck Präsentation / Eindruck verantwortliche Personen
- price25%
6. Honorarangebot
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung