Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Ingenieurteam für technische Gebäudeausstattung

Auftragswert

€117k

TED·477809-2026

Fachplanung Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) für die Sanierung der Eicheschule in Ober-Ramstadt

PlanungsleistungenBauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenFachplanungElektrotechnikSchulbauOeffentliche VerwaltungGebaeudemanagementIngenieurleistungen
Auftragswert
~€85k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg schreibt die Fachplanungsleistungen für die technische Ausrüstung im Bereich Elektrotechnik für die grundhafte Sanierung der Eicheschule in Ober-Ramstadt aus. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag für Ingenieurleistungen. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Eicheschule, Ober-Ramstadt -Grundhafte Sanierung-Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg sucht einen Fachplaner für die elektrotechnische Ausstattung im Rahmen der umfassenden Sanierung der Eicheschule in Ober-Ramstadt. Der Auftrag umfasst die gesamte Planung der technischen Gebäudeausrüstung für den Bereich Elektrotechnik, um die Schule auf einen modernen Stand zu bringen. Da es sich um ein Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb handelt, wird der Auftrag direkt mit ausgewählten Dienstleistern verhandelt. Die Vergabeentscheidung basiert ausschließlich auf dem Preis.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)

Eicheschule, Ober-Ramstadt -Grundhafte Sanierung- Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)

CPV 71240000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 10. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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